Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 38460
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dynamic Leistung DS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 6, 45468 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 38460
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1202.HRB38460
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1951/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.08.2026 , 12:30 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 11:19 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.10.2026
Prüfungstermin
08.12.2026
Berichtstermin
15.12.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung eigenen Vermögens, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, die Personalvermittlung, die Gebäudereinigung sowie der Industrieservice.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Personal & Zeitarbeit
Subbranche
Arbeitnehmerüberlassung
Nebenbranche
Reinigung & Facility Management
Geschäftstätigkeit
Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, Gebäudereinigung und Industrieservice
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 20.08.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Dynamic Leistung DS GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38460, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist gewerblich in der Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung tätig. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Kölling bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Duisburg hat am 20.08.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dynamic Leistung DS GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Tim Kölling zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund eines Antrags der Schuldnerin ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersc…
Das Amtsgericht Duisburg hat am 20.08.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dynamic Leistung DS GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Tim Kölling zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund eines Antrags der Schuldnerin ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2026 eröffnet worden. Rechtsanwalt Tim Kölling ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.10.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 15.12.2026 angesetzt, der zugleich der Prüfungstermin für angemeldete Forderungen am 08.12.2026 umfasst bzw. diesem vorausgeht (im Text getrennt als Prüfungstermin am 08.12.2026 genannt). Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 10.11.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1951/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38460 eingetragenen Dynamic Leistung DS GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emre…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1951/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38460 eingetragenen Dynamic Leistung DS GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emre Molla, Johannesstraße 22 , 53757 Sankt Augustin
Geschäftszweig: gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung u.a.
ist am 20.08.2026, um 12:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Tim Kölling, Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 1951/26
Amtsgericht Duisburg, 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1951/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38460 eingetragenen Dynamic Leistung DS GmbH, gegründet am 20.11.2023, Friedrich-Ebert-Straße 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emre Molla, Joh…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1951/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38460 eingetragenen Dynamic Leistung DS GmbH, gegründet am 20.11.2023, Friedrich-Ebert-Straße 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emre Molla, Johannesstraße 22 , 53757 Sankt Augustin
Geschäftszweig: gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2026, um 11:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.08.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Tim Kölling, Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Dienstag, 15.12.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 4. Etage, Sitzungssaal C407.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 08.12.2026.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
620 IN 1951/26
Amtsgericht Duisburg, 01.10.2026
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