Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dyos Technology GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 212761
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB212761
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36d IN 4670/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Herbst Bröcker
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte
Kanzlei
Rechtsanwälte Herbst Bröcker Rechtsanwälte GbR
Adresse
Lietzenseeufer 10, 14057 Berlin
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldungen
10.03.2026
Frist Einwendungen Schlussverzeichnis
09.11.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dyos Technology GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 17.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 10.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch innerhalb dieser Frist erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dyos Technology GmbH ist anhängig. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 10.03.2026 läuft. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO wird durch eine schriftliche Schlussanhörun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dyos Technology GmbH ist anhängig. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 10.03.2026 läuft. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO wird durch eine schriftliche Schlussanhörung ersetzt; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis einschließlich 09.11.2026 möglich. Es ist der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Den berücksichtigten Forderungen in Höhe von 540.776,07 € steht ein Massebestand von 347.470,48 € gegenüber, wovon vorrangig die Verfahrenskosten zu begleichen sind. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dyos Technology GmbH mit Sitz in Berlin ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig (Aktenzeichen 36d IN 4670/20). Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Camil Humackic vertreten. Die Verfahrensbeteiligten haben am 17.02.2026 Gelegenheit erhalten, bis zum 10.03.2026…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dyos Technology GmbH mit Sitz in Berlin ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig (Aktenzeichen 36d IN 4670/20). Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Camil Humackic vertreten. Die Verfahrensbeteiligten haben am 17.02.2026 Gelegenheit erhalten, bis zum 10.03.2026 gegen die Feststellung von gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblätter 27-32) schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Am 28.09.2026 hat das Gericht die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten bis zum 09.11.2026 die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände vorzulegen. Zugleich wurde der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. In dem Verfahren sind Forderungen in Höhe von 540.776,07 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 347.470,48 Euro gegenübersteht. Am 09.10.2026 hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Regelvergütung beantragt, basierend auf einem unterliegenden Vermögen von 618.825,53 Euro, einschließlich Zuschlägen für übertragende Sanierung und komplexe Rechtsprobleme. Gläubigern wurde eine Frist von zwei Wochen ab Veröffentlichung eingeräumt, um Einwendungen gegen die Vergütungsfestsetzung einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 4670/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 17.02.2026 nachträglich…
36d IN 4670/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 17.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27-32 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 4670/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbst …
36d IN 4670/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbst Bröcker Rechtsanwälte GbR, Lietzenseeufer 10, 14057 Berlin, Gz.: 334-20/Die/hms
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 540.776,07 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 347.470,48 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 4670/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbst …
36d IN 4670/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbst Bröcker Rechtsanwälte GbR, Lietzenseeufer 10, 14057 Berlin, Gz.: 334-20/Die/hms
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 540.776,07 EUR steht ein Betrag von 347.470,48 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 4670/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 21.07.…
36d IN 4670/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 21.07.2026 die Festsetzung der Regelvergütung gem. § 2 InsVV aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögens von 618.825,53 Euro zzgl. der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV, gesonderter Auslagen gem. § 4 Abs. 2 InsVV und der Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 55 % für die übertragende Sanierung (25 %) sowie die Bearbeitung komplexer Rechtsprobleme und Spezialthemen (30 %) beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.10.2026
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