Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
e-com GLOBAL GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Weststrand 3 - 4, 26548 Norderney
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 207990
EUID
DEP3101.HRB207990
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 48/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Gerbers
Adresse
Sögestraße 70, 28195 Bremen
Telefon
0421/178 99 80
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.03.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Produkte aus dem Bereich Grill und Grillzubehör und Gewürzen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der e-com GLOBAL GmbH ist am 06.03.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Gerbers bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 48/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der e-com GLOBAL GmbH, Am Weststrand 3-4, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 207990), vertr. d. d. Geschäftsführer Stephan Vocke, ebenda, ist am 06.03.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen …
9 IN 48/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der e-com GLOBAL GmbH, Am Weststrand 3-4, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 207990), vertr. d. d. Geschäftsführer Stephan Vocke, ebenda, ist am 06.03.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen, Tel.: 0421/178 99 80, Fax: 0421/178 99 811, E-Mail: info@gerbers-inso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 06.03.2026
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