Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
e-ito Technology Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 48752
EUID
DET2304V.HRB48752
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Worms - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
20 IN 10/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch
Kanzlei
Ernestus Rechtsanwälte in Mannheim
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
07.08.2024 , 24:00 Uhr
Schlusstermin
06.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Design, die Implementierung und Lieferung von Informationstechnologie-Services, sowie der Betrieb von Fremdtechnologie und Rechenzentren, der Erwerb und Verkauf von Hard- und Software sowie Serviceleistungen, die Beratung und Beteiligung an sowie Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der e-ito Technology Services GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Worms hat in einem Beschluss vom 02.07.2024 das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen angeordnet. Die Frist zum Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer Forderung endete am 07.08.2024. In einem weiteren Beschluss vom 07.11.2025 wurde der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters Steffen Rauschenbusch festgesetzt. Zudem wurde dem Schuldner die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein Schlusstermin für den 06.01.2026 bestimmt. Zu diesem Termin sollen nachträglich angemeldete Forderungen geprüft und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden. Mangels Teilungsmasse wird voraussichtlich keine tatsächliche Verteilung stattfinden. Die festgestellten Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO belaufen sich auf insgesamt 364.800,93 Euro, wobei ein Ausschüttungsbetrag von 0,00 Euro zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
20 IN 10/23
02.07.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
e-ito Technology Services GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Martin Braun, Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48752),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NMW-Rechtsanwälte, - z. Hd. Herr …
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
20 IN 10/23
02.07.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
e-ito Technology Services GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Martin Braun, Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48752),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NMW-Rechtsanwälte, - z. Hd. Herr Dr. Erhart -, Van-Leyden-Straße 22, 67061 Ludwigshafen am Rhein,
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Mittwoch, den 07.08.2024, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 02.07.2024
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der e-ito Technology Services GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Martin Braun, Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48752), werden dem Insolvenzverwalter,
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, Ernestus Rechtsanwälte in Mannheim für die im Insolvenzverfahr…
20 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der e-ito Technology Services GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Martin Braun, Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48752), werden dem Insolvenzverwalter,
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, Ernestus Rechtsanwälte in Mannheim für die im Insolvenzverfahren geleisteten Tätigkeiten die Vergütung und Auslagen wie folgt festgesetzt:
RegelVergütungsbetrag EUR xxx
Umsatzsteuer auf Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Umsatzsteuer auf Auslagen EUR xxx
Auslagen f. Zustellungen EUR xxx
Umsatzsteuer auf Auslagen für ZU EUR xxx
Gesamtsumme EUR xxx
(i.W. xxx xxx/100)
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die Gesamtsumme von Vergütung und Auslagen aus der verwalteten Insolvenzmasse nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu entnehmen.
Die bisher genehmigten und entnommenen Vorschüsse sind auf die festgesetzte Vergütung und die festgesetzten Auslagen anzurechnen.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat gem. § 63 InsO Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der ihm entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Höhe der Vergütung ist § 65 InsO i.V.m. der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung anzuwenden. Die Vergütung ist nach dem Wert der Insolvenzmasse i.S.d. § 1 InsVV auf Grundlage der Regelsätze des § 2 InsVV unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV zu berechnen.
Die Berechnungsgrundlage ist hierfür das in dem Verfahren eingenommene Aktivvermögen zum Zeitpunkt der Beendigung.
Die zur Zeit der Abschlussreife des Insolvenzverfahrens anzusetzende Masse i.S.d.
§ 1 InsVV beträgt 53.985,95 (inkl. USt. Erstattung) Euro.
Nach der nunmehr durchzuführenden Staffelbewertung gemäß § 2 InsVV ergibt sich sodann folgende Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter:
Die Regelvergütung ist gem. § 3 InsVV je nach Art und Verlauf des Verfahrens abweichend festzusetzen.
Vorliegend wurden keine Zu- und Abschläge geltend gemacht.
Demzufolge beläuft sich der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters auf
xxx EUR.
Ferner wurde der pauschale Auslagenersatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt in Höhe von xxx EUR (25% aus xxx EUR) in Ansatz gebracht. Bei einer Laufzeit von 17 angefangenen Monaten (Eröffnung des Verfahrens am 03.04.2023 bis Schlussrechnungslegung) ergibt sich eine Pauschale in Höhe von 5.950 EUR. Demnach wurde die Obergrenzen von 350,-- Euro je angefangenen Monat und der Höchstsatz gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 InsVV in Höhe von höchstens 25 % der Regelvergütung nicht überschritten.
Ferner wurde gem. § 4 Abs. 2 InsVV eine für die Zustellungen angemessene Auslagenpauschale von 3,50 EUR je Zustellung (42x s. Bl. 204ff./289 d.A. abzügl. 10 ZU) demnach xxx EUR wie beantragt in Ansatz gebracht.
Der Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer folgt aus § 7 InsVV
Hieraus ergibt sich die festgesetzte Gesamtvergütung einschließlich Umsatzsteuer in Höhe von xxx EUR.
Amtsgericht Worms, 07.11.2025
-Insolvenzgericht-
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
20 IN 10/23
07.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
e-ito Technology Services GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Martin Braun, Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48752),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NMW-Rechtsanwälte, - z. Hd. Herr …
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
20 IN 10/23
07.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
e-ito Technology Services GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Martin Braun, Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48752),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NMW-Rechtsanwälte, - z. Hd. Herr Dr. Erhart -, Van-Leyden-Straße 22, 67061 Ludwigshafen am Rhein,
wird der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
Dienstag, den 06.01.2026, mit folgenden Tagesordnungspunkten:
a) Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum vorgenannten Zeitpunkt gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch unter Angabe des obigen Aktenzeichens erheben. Die Anmeldungsunterlagen, sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum vorgenannten Zeitpunkt auf der Geschäftsstelle des angegebenen Termin Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird bis zum Ablauf des 06.01.2026 gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Anträge und Erklärungen sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich beim Amtsgericht Worms -Insolvenzgericht-, unter Angabe des obigen Aktenzeichens einzureichen.
Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegt bis zum 06.01.2026 zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Mangels Teilungsmasse wird eine Schlussverteilung voraussichtlich nicht stattfinden.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Der Beschluss kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Worms ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Worms, den 07.11.2025
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der e-ito Technology Services GmbH,
vertr. d. d. GF Martin Braun, Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms, Registergericht: AG
Mainz, Register-Nr.: HRB 48752, Az.: 20 IN 10/23, Amtsgericht Worms betragen die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO insge…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der e-ito Technology Services GmbH,
vertr. d. d. GF Martin Braun, Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms, Registergericht: AG
Mainz, Register-Nr.: HRB 48752, Az.: 20 IN 10/23, Amtsgericht Worms betragen die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO insgesamt 364.800,93 Euro.
Vorbehaltlich weiterer Massekosten und Masseschulden steht zur Ausschüttung auf die Insolvenzforderungen ein Betrag in Höhe von 0,00 Euro zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Verfahrensbeteiligten bei dem Amtsgericht Worms, Hardtgasse 6, 67547 Worms aus.
Amtsgericht Worms, den 13.11.2025
-Insolvenzgericht-
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