Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
E + M Gastro GmbH vertr.d.d GF Michael Enke
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kaiser-Friedrich-Promenade 85, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 16468
EUID
DEM1202.HRB16468
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 112/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/9130920
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.08.2025 , 12:00 Uhr
Eröffnung
29.09.2025
Forderungsanmeldefrist
09.11.2025
Berichtstermin
09.12.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Speisegaststätten sowie die Durchführung von Kochkursen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der E + M Gastro GmbH wurde am 01.08.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 29.09.2025 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin hat die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 09.11.2025 schriftlich anzumelden und etwaige Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Gläubigerversammlungtermin findet am 09.12.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe statt, um über verschiedene Angelegenheiten wie Widersprüche, die Person der Insolvenzverwalterin und die Verwertung der Masse zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 112/25 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E + M Gastro GmbH vertr.d.d GF Michael Enke, Kaiser-Friedrich-Promenade 85, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16468), vertr. d.: Michael Enke, Am Grünen Weg 10, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzver…
61 IN 112/25 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E + M Gastro GmbH vertr.d.d GF Michael Enke, Kaiser-Friedrich-Promenade 85, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16468), vertr. d.: Michael Enke, Am Grünen Weg 10, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 16.01.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 17.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 61 IN 112/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der E + M Gastro GmbH, vertr.d.d GF Michael Enke, Kaiser-Friedrich-Promenade 85, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, ist am 01.08.2025 um 12:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfüg…
Az.: 61 IN 112/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der E + M Gastro GmbH, vertr.d.d GF Michael Enke, Kaiser-Friedrich-Promenade 85, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, ist am 01.08.2025 um 12:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9130920, Fax: 069/91309230, E-Mail: frankfurt@hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 112/25 De: Über das Vermögen der E + M Gastro GmbH vertr.d.d GF Michael Enke, Kaiser-Friedrich-Promenade 85, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16468), vertr. d.: Michael Enke, Am Grünen Weg 10, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2025 um 14:15 Uhr das Insolvenzve…
61 IN 112/25 De: Über das Vermögen der E + M Gastro GmbH vertr.d.d GF Michael Enke, Kaiser-Friedrich-Promenade 85, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16468), vertr. d.: Michael Enke, Am Grünen Weg 10, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2025 um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9130920, Fax: 069/91309230, E-Mail: frankfurt@hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 09.11.2025,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichts- und der Prüfungstermin werden gemäß § 29 Abs. 2 InsO verbunden.
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Dienstag, 09.12.2025, 10:00 Uhr, Zi. E2, EG, Amtsgerichtsgebäude, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und zur Beschlussfassung über:
* Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Schließung des Geschäftsbetriebs,
Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert abhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder eine Schiedsvertrag zu schließen.
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* § 157 InsO (Unternehmensfortführung oder Stilllegung)
* §162 InsO (Betriebsveräußerung)
* § 271 InsO (Entscheidung über Eigenverwaltung)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.11.2025) und dem Terminstag (Dienstag, 09.12.2025, 10:00 Uhr, Zi. E2, EG, Amtsgerichtsgebäude, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 30.09.2025
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