Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 19292
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
E & N Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Schleesener Straße 3, 06844 Dessau-Roßlau
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 19292
EUID
DEW1215.HRB19292
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 173/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze
Kanzlei
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau
Telefon
0340/21677790-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
28.01.2025 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.02.2025
Berichtstermin
25.03.2025 , 13:05 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Kurier- und Transportdiensten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E & N Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, hat dem Amtsgericht Dessau-Roßlau gemäß § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Dies bedeutet, dass die Masse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Infolgedessen sind Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs sowie die Vollstreckung aus erwirkten Titeln unzulässig. Die Massegläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar beim Insolvenzverwalter geltend zu machen, um ihre Rechte zu wahren.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E & N Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt) ist am 28.01.2025 um 13:00 Uhr durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 25.02.2…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E & N Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt) ist am 28.01.2025 um 13:00 Uhr durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 25.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) ist für den 25.03.2025 um 13:05 Uhr angesetzt. In dieser Versammlung sollen auch Entscheidungen über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Maßnahmen getroffen werden. Später hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt, wodurch Klagen von Massegläubigern gegen den Verwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs unzulässig sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 173/24 In dem Insolvenzverfahren E & N Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), Schleesener Str. 3, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 19292), vertr. d.: Bianca Ebert-Naumann, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M. gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. K…
2 IN 173/24 In dem Insolvenzverfahren E & N Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), Schleesener Str. 3, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 19292), vertr. d.: Bianca Ebert-Naumann, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M. gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 17.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 173/24: Über das Vermögen der E & N Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), Schleesener Str. 3, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 19292), vertr. d.: Bianca Ebert-Naumann, (Geschäftsführerin), ist am 28.01.2025 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian …
2 IN 173/24: Über das Vermögen der E & N Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), Schleesener Str. 3, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 19292), vertr. d.: Bianca Ebert-Naumann, (Geschäftsführerin), ist am 28.01.2025 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/21677790-0, Fax: 0340/21677790-29, E-Mail: dessau-rosslau@bbl-law.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.02.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 25.03.2025, 13:05 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 30.01.2025
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