Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ENG Spezialbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 39174
EUID
DEU1308.HRB39174
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 370/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Poppe
Termine & Fristen
Stichtag Forderungsprüfung
09.06.2025
Beschluss Zustimmung Schlussverteilung
19.06.2025
Stichtag Schlusstermin
14.08.2025
Beschluss Vergütungsfestsetzung
22.08.2025
Aufhebung des Verfahrens
06.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bauleistungen und Baunebenleistungen aller Art, Handel im nationalen und internationalen Bereich mit Nonfood.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENG Spezialbau GmbH ist am 06.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 19.06.2025 erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen war der 14.08.2025. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen Forderungen, die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis eingereicht werden. Vor der Schlussverteilung waren Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss vom 22.08.2025 festgesetzt worden. Ein früherer Beschluss vom 02.04.2025 ordnete die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren an, wobei der Stichtag für Widersprüche der 09.06.2025 war. Für die Schlussverteilung waren Insolvenzforderungen in Höhe von 139.089,93 € zu berücksichtigen, während ein verfügbares Verteilungsvolumen von 23.205,78 € (abzüglich Massekosten) bestand.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 370/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENG Spezialbau GmbH, Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale) (AG Leipzig, HRB 39174), vertr. d.: Alievi Malkhazi, 1. OG links, Lilienstraße 37, 04315 Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin un…
59 IN 370/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENG Spezialbau GmbH, Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale) (AG Leipzig, HRB 39174), vertr. d.: Alievi Malkhazi, 1. OG links, Lilienstraße 37, 04315 Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 22.01.25 entspricht, wird auf den 14.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse durch ungeordneten Belegwesen.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 370/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin ENG Spezialbau GmbH, Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale) (AG Leipzig, HRB 39174), vertr. d.: Alievi Malkhazi, 1. OG links, Lilienstraße 37, 04315 Leipzig, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis…
59 IN 370/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin ENG Spezialbau GmbH, Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale) (AG Leipzig, HRB 39174), vertr. d.: Alievi Malkhazi, 1. OG links, Lilienstraße 37, 04315 Leipzig, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Poppe, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 23.205,78 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 139.089,93 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 19.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 370/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENG Spezialbau GmbH, Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale) (AG Leipzig, HRB 39174), vertr. d.: Alievi Malkhazi, 1. OG links, Lilienstraße 37, 04315 Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196…
59 IN 370/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENG Spezialbau GmbH, Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale) (AG Leipzig, HRB 39174), vertr. d.: Alievi Malkhazi, 1. OG links, Lilienstraße 37, 04315 Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 14.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 370/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENG Spezialbau GmbH, Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale) (AG Leipzig, HRB 39174), vertr. d.: Alievi Malkhazi, 1. OG links, Lilienstraße 37, 04315 Leipzig, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung…
59 IN 370/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENG Spezialbau GmbH, Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale) (AG Leipzig, HRB 39174), vertr. d.: Alievi Malkhazi, 1. OG links, Lilienstraße 37, 04315 Leipzig, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 370/22. In dem Insolvenzverfahren ENG Spezialbau GmbH, Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale) (AG Leipzig, HRB 39174), vertr. d.: Alievi Malkhazi, 1. OG links, Lilienstraße 37, 04315 Leipzig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzg…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 370/22. In dem Insolvenzverfahren ENG Spezialbau GmbH, Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale) (AG Leipzig, HRB 39174), vertr. d.: Alievi Malkhazi, 1. OG links, Lilienstraße 37, 04315 Leipzig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 22.08.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalter vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 22.01.2025. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung mit einem Gesamtzuschlag von % zur Regelvergütung für den Arbeitsaufwand durch ungeordnetes Belegwesen, welcher durch die erwirtschaftete Masse nicht abgedeckt wird.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.08.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 370/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENG Spezialbau GmbH, Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale) (AG Leipzig, HRB 39174), vertr. d.: Alievi Malkhazi, 1. OG links, Lilienstraße 37, 04315 Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete…
59 IN 370/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENG Spezialbau GmbH, Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale) (AG Leipzig, HRB 39174), vertr. d.: Alievi Malkhazi, 1. OG links, Lilienstraße 37, 04315 Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 02.04.2025
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