Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
E. Richard Thieme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 2818
EUID
DEU1104.HRB2818
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531 IN 1917/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher
Adresse
Nieritzstraße 14, 01097 Dresden
Telefon
0351 810827 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
31.01.2025 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.03.2025
Berichtstermin
18.03.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
18.03.2025 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist
11.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. Richard Thieme GmbH ist eröffnet. Die Gläubigerversammlung am 18.03.2025 wird hinsichtlich der Tagesordnung um den Punkt der Veräußerung des Unternehmens an die ELBEQUITY GmbH, künftig firmierend unter Camouflage PSA GmbH, ergänzt. Der Kaufpreis beträgt 133.000,00 Euro. Bei dem Erwerber handelt es sich um eine nahestehende Person im Sinne der §§ 138, 162 InsO, da einer der Geschäftsführer des Erwerbers, Jens Schulze, vormaliger Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin ist. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. Richard Thieme GmbH ist am 31.01.2025 um 10:30 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 04.03.2025. Ei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. Richard Thieme GmbH ist am 31.01.2025 um 10:30 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 04.03.2025. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung, der auch den Berichtstermin und die Prüfung der Forderungen umfasst, ist für den 18.03.2025 um 10:00 Uhr angesetzt. In dieser Versammlung stimmt die Gläubigerversammlung der Veräußerung des Unternehmens an die ELBEQUITY GmbH (künftig Camouflage PSA GmbH) zu einem Kaufpreis von 133.000,00 Euro zu. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 11.04.2025 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1917/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. Richard Thieme GmbH, Richard-Thieme-Straße 1, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 2818
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
ergeht am 04.03.2025 nachfolgende Entscheidung:
Die Gl…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1917/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. Richard Thieme GmbH, Richard-Thieme-Straße 1, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 2818
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
ergeht am 04.03.2025 nachfolgende Entscheidung:
Die Gläubigerversammlung am
Wochentag und Datum: Dienstag, 18.03.2025
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
wird hinsichtlich der Tagesordnung um folgenden Punkt ergänzt:
Die Gläubigerversammlung stimmt gemäß § 162 InsO der Veräußerung des Unternehmens an die ELBEQUITY GmbH, künftig firmierend unter Camouflage PSA GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Gert Sommer und Jens Schulze, zu einem Kaufpreis in Höhe von 133.000,00 Euro zu.
Gründe
Die Insolvenzverwalterin beantragt die Erweiterung der im Beschluss vom 31.01.2025 veröffentlichten Tagesordnung um den o.g. Sachverhalt.
Bei dem Geschäftsführer der Erwerberin, Herrn Jens Schulze, handelt es sich um den vormaligen Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, mithin um eine nahestehende Person im Sinne des §§ 138, 162 InsO.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1917/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. Richard Thieme GmbH, Richard-Thieme-Straße 1, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 2818
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- wurde am 31.01.2025 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfah…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1917/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. Richard Thieme GmbH, Richard-Thieme-Straße 1, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 2818
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- wurde am 31.01.2025 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich: dresden@bblaw.legal Telefax: 0351 810827 111 Telefon geschäftlich: 0351 810827 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 04.03.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung der bisherigen oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie über die Berechtigung der Insolvenzverwalterin, das Unternehmen der Schuldnerin im Ganzen oder in Teilen zu veräußern, auch im Falle einer Veräußerung an einen im Sinne von § 162 InsO besonders interessierten Erwerber bzw. die Berechtigung der Insolvenzverwalterin, den Geschäftsbetrieb nach eigenem Ermessen einzustellen, sofern eine weitere Betriebsfortführung nicht mehr sinnvoll erscheint (§§ 160, 162 InsO)
wird bestimmt auf: Dienstag, 18.03.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 11.04.2025 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden schriftlich einzureichen.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1917/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der E. Richard Thieme GmbH, Richard-Thieme-Straße 1, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 2818
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
ergeht am 22.01.2025 nachfolgende Entscheidu…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1917/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der E. Richard Thieme GmbH, Richard-Thieme-Straße 1, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 2818
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
ergeht am 22.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO gegenüber
a)
dem Bankhaus Max Flessa KG Zweigstelle Erfurt, Neuwerkstr. 30, 99084 Erfurt wegen Zinsen und Gebühren Insolvenzgeldfinanzierung in Höhe von brutto etwa 4.300 Euro
b)
dem Lohnbuchhaltungsservice Leich, Fasanenweg 2A, 99869 Drei Gleichen wegen Lohnbuchhaltung in Höhe von brutto etwa 2.100 Euro
und
c)
der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH, Belmsdorfer Straße 27, 01877 Bischofswerda wegen Wasserversorgung in Höhe von brutto etwa 150 Euro
zu begründen.
2. Soweit die vorläufige Insolvenzverwalterin zur Eingehung von Masseverbindlichkeiten nach Ziff. 1 ermächtigt ist, wird die Verfügungsbefugnis auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übertragen und der Schuldnerin entzogen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat im Falle einer Antragsrücknahme, der Abweisung des Antrags mangels Masse oder der Verwerfung des Antrags als unzulässig die nach der Ziff. 1 begründeten Verbindlichkeiten vor Aufhebung ihrer Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu berichtigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
oder
bei dem
Landgericht Dresden
Lothringer Straße 1
01069 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
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