Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
E-S-Elektro GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Torgauer Str. 76, 06925 Annaburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 11914
EUID
DEW1215.HRA11914
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 24/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Adresse
Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/1227670
E-Mail
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
14.10.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E-S-Elektro GmbH & Co KG ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Dessau-Roßlau. Für die Gläubigerversammlung ist ein Termin auf Dienstag, den 14.10.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau bestimmt. Auf dieser Versammlung soll die Genehmigung für die freihändige Veräußerung des schuldnerischen Grundbesitzes (eingetragen beim Amtsgericht Wittenberg, Grundbuch von Annaburg, Blatt 1325) erfolgen. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E-S-Elektro GmbH & Co KG ist anhängig. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat für den 14.10.2025 eine Gläubigerversammlung zur Genehmigung freihändiger Veräußerung des schuldnerischen Grundbesitzes bestimmt. Zudem wurde durch Beschluss vom 25.08.2026 die Vergütung und die Auslage…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E-S-Elektro GmbH & Co KG ist anhängig. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat für den 14.10.2025 eine Gläubigerversammlung zur Genehmigung freihändiger Veräußerung des schuldnerischen Grundbesitzes bestimmt. Zudem wurde durch Beschluss vom 25.08.2026 die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der vorläufige Verwalter darf den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 24/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E-S-Elektro GmbH & Co KG, Torgauer Straße 76, 06925 Annaburg (AG Stendal, HRA 11914), vertr. d.: 1. E-S Elektro-Verwaltungs GmbH, Torgauer Straße 76, 06925 Annaburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Eichelmann, Torgauer Straße 76, …
2 IN 24/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E-S-Elektro GmbH & Co KG, Torgauer Straße 76, 06925 Annaburg (AG Stendal, HRA 11914), vertr. d.: 1. E-S Elektro-Verwaltungs GmbH, Torgauer Straße 76, 06925 Annaburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Eichelmann, Torgauer Straße 76, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), ist Termin für die Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 14.10.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau, Akazienwäldchen 2, Saal 012 zur Genehmigung folgender Rechtsgeschäfte: Freihändige Veräußerung des schuldnerischen Grundbesitzes, eingetragen beim Amtsgericht Wittenberg, Grundbuch von Annaburg, Blatt 1325.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 2 IN 24/23. In dem Insolvenzverfahren E-S-Elektro GmbH & Co KG, Torgauer Straße 76, 06925 Annaburg (AG Stendal, HRA 11914), vertr. d.: 1. E-S Elektro-Verwaltungs GmbH, Torgauer Straße 76, 06925 Annaburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Eichelmann, Torgauer Straße 76, 06925 A…
Geschäfts-Nr.: 2 IN 24/23. In dem Insolvenzverfahren E-S-Elektro GmbH & Co KG, Torgauer Straße 76, 06925 Annaburg (AG Stendal, HRA 11914), vertr. d.: 1. E-S Elektro-Verwaltungs GmbH, Torgauer Straße 76, 06925 Annaburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Eichelmann, Torgauer Straße 76, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 25.08.2026 wie folgt festgesetzt worden:
xxx EUR Nettovergütung nach VO
(Bruchteil nach § 11 InsVV in %: 25)
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
xxx EUR Auslagen zuzüglich
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
xxx EUR Gesamtbetrag.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Zu den Gründen des Beschlusses:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergab sich aus dem von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Berechnung im Antrag entsprach den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10 ff. InsVV und war nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 25.08.2026.
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