Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 16771
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Insolvenzprofil
E & W Stapler-Technik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 16771
EUID
DER2402.HRB16771
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 169/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann
Adresse
Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund
Telefon
0231/88083919
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.01.2026 , 13:24 Uhr
Eröffnung
01.03.2026 , 08:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.04.2026
Berichtstermin
20.05.2026
Prüfungstermin
20.05.2026
Masseunzulänglichkeit
01.06.2026
Vergütungsfestsetzung
02.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E & W Stapler-Technik GmbH, Castrop-Rauxel, ist am 01.03.2026 um 08:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 23.12.2025 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 06.01.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist sie zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.04.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.05.2026. Die Unterlagen liegen ab dem 04.05.2026 zur Einsicht aus. Am 01.06.2026 ist der Anzeige der Insolvenzverwalterin zufolge Masseunzulänglichkeit vorliegen. Die Vergütung und Auslagen der Verwalterin sind am 02.06.2026 festgesetzt worden. Das Verfahren ist aufgrund der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 169/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16771 eingetragenen E & W Stapler-Technik GmbH, Zum Düker 6, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Marion Wagner, Vaerstenberg 12 e, 58313 Herdecke und Herrn…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 169/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16771 eingetragenen E & W Stapler-Technik GmbH, Zum Düker 6, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Marion Wagner, Vaerstenberg 12 e, 58313 Herdecke und Herrn Christoph Tobias Wagner, Vaerstenberg 14, 58313 Herdecke
Geschäftszweig: ist der Ankauf und Verkauf von neuen und gebrauchten Gabelstaplern sowie Vermietung, Reparatur, Transport, Service, pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2026, um 08:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund, Telefon: 0231/88083919, Fax: 023188083922.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 04.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
252 IN 169/25
Dortmund, 01.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 169/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16771 eingetragenen E & W Stapler-Technik GmbH, Zum Düker 6, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Marion Wagner, Va…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 169/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16771 eingetragenen E & W Stapler-Technik GmbH, Zum Düker 6, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Marion Wagner, Vaerstenberg 12 e, 58313 Herdecke und Herrn Christoph Tobias Wagner, Vaerstenberg 14, 58313 Herdecke
Geschäftszweig: ist der Ankauf und Verkauf von neuen und gebrauchten Gabelstaplern sowie Vermietung, Reparatur, Transport, Service, pp
ist am 06.01.2026, um 13:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
252 IN 169/25
Amtsgericht Dortmund, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 169/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16771 eingetragenen E & W Stapler-Technik GmbH, Zum Düker 6, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Marion Wagner, Vaerstenberg 12 e…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 169/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16771 eingetragenen E & W Stapler-Technik GmbH, Zum Düker 6, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Marion Wagner, Vaerstenberg 12 e, 58313 Herdecke und Herrn Christoph Tobias Wagner, Vaerstenberg 14, 58313 Herdecke
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin und der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64, 65 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 eingesehen werden.
252 IN 169/25
Amtsgericht Dortmund, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 169/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16771 eingetragenen E & W Stapler-Technik GmbH, Zum Düker 6, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Marion Wagner, Vaerstenberg 12 e…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 169/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16771 eingetragenen E & W Stapler-Technik GmbH, Zum Düker 6, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Marion Wagner, Vaerstenberg 12 e, 58313 Herdecke und Herrn Christoph Tobias Wagner, Vaerstenberg 14, 58313 Herdecke
ist am 01.06.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
252 IN 169/25
Amtsgericht Dortmund, 03.06.2026
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