Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EAG Elektro Anlagenbaugesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Rothenseer Straße 10, 39124 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 15415
EUID
DEW1215.HRB15415
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 299/22 (371)
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
22.12.2025
Widerspruchsfrist Ende
08.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung von elektrischen Anlagen und Maschinen, nebst Notstromanlagen sowie der Vertrieb von Elektromaterial.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EAG Elektro Anlagenbaugesellschaft mbH ist anhängig. Der Schuldner hat seinen Sitz in Magdeburg und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 15415 eingetragen. Herwig Höhlein ist als Geschäftsführer bestellt. Mit Schriftsatz vom 22.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht. Das Verfahren befindet sich in der laufenden Phase.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EAG Elektro Anlagenbaugesellschaft mbH ist eröffnet. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wurde ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfris…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EAG Elektro Anlagenbaugesellschaft mbH ist eröffnet. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wurde ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist für die Forderungstabelle endet am 08.10.2026. Der Insolvenzverwalter hat mit Schriftsatz vom 22.12.2025 angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht. Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren EAG Elektro Anlagenbaugesellschaft mbH, Rothenseer Straße 10, 39124 Magdeburg, Errichtung von elektrischen Anlagen und Maschinen nebst Notstromanlagen sowie Vertrieb von Elektromaterial (AG Stendal, HRB 15415), vertr. d.: Herwig Höhlein, Mühlenstr. 7, 39171 Sülzetal, (Ge…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren EAG Elektro Anlagenbaugesellschaft mbH, Rothenseer Straße 10, 39124 Magdeburg, Errichtung von elektrischen Anlagen und Maschinen nebst Notstromanlagen sowie Vertrieb von Elektromaterial (AG Stendal, HRB 15415), vertr. d.: Herwig Höhlein, Mühlenstr. 7, 39171 Sülzetal, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 22.12.2025 angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht.
- 340 IN 299/22 (371) - (29.12.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 299/22 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EAG Elektro Anlagenbaugesellschaft mbH, Rothenseer Straße 10, 39124 Magdeburg, Errichtung von elektrischen Anlagen und Maschinen nebst Notstromanlagen sowie Vertrieb von Elektromaterial (AG Stendal, HRB 15415), vertr. d.: Herwig Höhlein, Mühlenstr. 7,…
340 IN 299/22 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EAG Elektro Anlagenbaugesellschaft mbH, Rothenseer Straße 10, 39124 Magdeburg, Errichtung von elektrischen Anlagen und Maschinen nebst Notstromanlagen sowie Vertrieb von Elektromaterial (AG Stendal, HRB 15415), vertr. d.: Herwig Höhlein, Mühlenstr. 7, 39171 Sülzetal, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 08.10.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren EAG Elektro Anlagenbaugesellschaft mbH, Rothenseer Straße 10, 39124 Magdeburg, Errichtung von elektrischen Anlagen und Maschinen nebst Notstromanlagen sowie Vertrieb von Elektromaterial (AG Stendal, HRB 15415), vertr. d.: Herwig Höhlein, Mühlenstr. 7, 39171 Sülzetal, (Ge…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren EAG Elektro Anlagenbaugesellschaft mbH, Rothenseer Straße 10, 39124 Magdeburg, Errichtung von elektrischen Anlagen und Maschinen nebst Notstromanlagen sowie Vertrieb von Elektromaterial (AG Stendal, HRB 15415), vertr. d.: Herwig Höhlein, Mühlenstr. 7, 39171 Sülzetal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 299/22 (371) - (19.08.2026)
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