Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EAG Elektroanlagen GmbH Gransee
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 6230
EUID
DEG1309.HRB6230
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 181/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
15.08.2025 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EAG Elektroanlagen GmbH in Gransee ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Neuruppin. Die Geschäftsführerin Frau Ines Bleckmann ist vertreten. Ein Termin zur Gläubigerversammlung ist auf den 15. August 2025 um 09:00 Uhr im Gerichtsgebäude Neuruppin angesetzt. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere die Abwendung der Durchsetzung der Geschäftsführerhaftung durch Abschluss eines Vergleichs. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
EAG Elektroanlagen GmbH Gransee (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 6230 NP), Geschäftszweig: Errichtung und Installation von Elektroanlagen und Breitbandkabel-Anlagen, Ruppiner Straße 57, 16775 Gransee, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines Bleckmann, R…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
EAG Elektroanlagen GmbH Gransee (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 6230 NP), Geschäftszweig: Errichtung und Installation von Elektroanlagen und Breitbandkabel-Anlagen, Ruppiner Straße 57, 16775 Gransee, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines Bleckmann, Ruppiner Straße 57, 16775 Gransee
wird Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 15. August 2025, 09:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung)Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:
Es ist über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen (§ 160 InsO)
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert durch Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerin zur Abwendung der Durchsetzung der Geschäftsführerhaftung. Zur Begründung und zu den Einzelheiten wird auf das Schreiben des Verwalters vom 11.07.2025 verwiesen. Das Schreiben liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter, Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird hingewiesen.
Neuruppin, den 16. Juli 2025
15 IN 181/18
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