Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SuG Sicherheits- und Gebäudemanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 10455
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEG1309.HRB10455
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 238/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
22.11.2024
Bekanntmachung Anhörung
15.07.2025
Fristende Schriftsätze
15.09.2025
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SuG Sicherheits- und Gebäudemanagement GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, hat die Schlussrechnungslegung vorgelegt und die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Die abschließende Anhörung der Gläubiger ist für den 15. September 2025 angesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Schriftsätze zur Tagesordnung bei Gericht eingehen. Das Schlussverzeichnis der Forderungen liegt zur Einsichtnahme aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 59.094,53 EUR. Der derzeitige Massebestand beläuft sich auf 23.708,01 EUR. Von diesem Betrag sind zunächst Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie sonstige Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO abzusetzen. Der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Dem Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt. Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SuG Sicherheits- und Gebäudemanagement GmbH ist beim Amtsgericht Neuruppin anhängig. Im November 2024 wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski festgesetzt, wobei ein Vermögenswert von 36.258,39 EUR zugrunde gelegt wurde. Das Ve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SuG Sicherheits- und Gebäudemanagement GmbH ist beim Amtsgericht Neuruppin anhängig. Im November 2024 wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski festgesetzt, wobei ein Vermögenswert von 36.258,39 EUR zugrunde gelegt wurde. Das Verfahren ist eröffnet und befindet sich in der Schlussphase. Am 15. Juli 2025 wurden Bekanntgaben zur abschließenden Anhörung veröffentlicht. Diese diente der Schlussrechnungslegung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters. Die Frist für Schriftsätze betrug bis zum 15. September 2025. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen lag zur Einsichtnahme aus; die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belief sich auf 59.094,53 EUR. Der Massebestand betrug 23.708,01 EUR. Dem Schlussverteilung wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SuG Sicherheits- und Gebäudemanagement GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10455 NP), Geschäftszweig: Sicherheits- und Serviceleistungen und Gebäudemanagement, Willy-Brandt-Straße 7, 16515 Oranienburg, eingetragener…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SuG Sicherheits- und Gebäudemanagement GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10455 NP), Geschäftszweig: Sicherheits- und Serviceleistungen und Gebäudemanagement, Willy-Brandt-Straße 7, 16515 Oranienburg, eingetragener Sitz: Kremmen OT Sommerfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Wallmann, Cottbusser Platz 13, 12627 Berlin
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 15. September 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 15. Juli 2025
15 IN 238/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SuG Sicherheits- und Gebäudemanagement GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10455 NP), Geschäftszweig: Sicherheits- und Serviceleistungen und Gebäudemanagement, Willy-Brandt-Straße 7, 16515 Oranienburg, eingetragener Sitz: Kremmen OT Sommerfeld, vertreten durc…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SuG Sicherheits- und Gebäudemanagement GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10455 NP), Geschäftszweig: Sicherheits- und Serviceleistungen und Gebäudemanagement, Willy-Brandt-Straße 7, 16515 Oranienburg, eingetragener Sitz: Kremmen OT Sommerfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Wallmann, Cottbusser Platz 13, 12627 Berlin
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 238/19 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 59.094,53 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 23.708,01 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Kirchblick 11, 14129 Berlin.
Amtsgericht Neuruppin, den 15. Juli 2025
15 IN 238/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SuG Sicherheits- und Gebäudemanagement GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10455 NP), Geschäftszweig: Sicherheits- und Serviceleistungen und Gebäudemanagement, Willy-Brandt-Straße 7, 16515 Oranienburg, eingetragener…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SuG Sicherheits- und Gebäudemanagement GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10455 NP), Geschäftszweig: Sicherheits- und Serviceleistungen und Gebäudemanagement, Willy-Brandt-Straße 7, 16515 Oranienburg, eingetragener Sitz: Kremmen OT Sommerfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Wallmann,
wird
Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski,
Kirchblick 11,
14129 Berlin
vorläufiger Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt:
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 36.258,39 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Die Auslagen gemäß § 8 InsVV, zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen, nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 22. November 2024
15 IN 238/19
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.