Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRA 204957
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Insolvenzprofil
easy car transfer GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bartweg 13, 30453 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 204957
EUID
DEP2305.HRA204957
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
265/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Schmidt
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Prüfungstermin
09.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der easy car transfer GmbH & Co. KG sind verschiedene gerichtliche Beschlüsse ergangen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Schmidt ist bestellt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 09.03.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 265/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der easy car transfer GmbH & Co. KG, Bartweg 13, 30453 Hannover (AG Hannover, HRA 204957), vertr. d.: 1. ETC Geschäftsführungs GmbH, Bartweg 13, 30453 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sercan Kanca, Gartenweg 13, 30952 Ronn…
904 IN 265/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der easy car transfer GmbH & Co. KG, Bartweg 13, 30453 Hannover (AG Hannover, HRA 204957), vertr. d.: 1. ETC Geschäftsführungs GmbH, Bartweg 13, 30453 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sercan Kanca, Gartenweg 13, 30952 Ronnenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 265/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der easy car transfer GmbH & Co. KG, Bartweg 13, 30453 Hannover (AG Hannover, HRA 204957), vertr. d.: 1. ETC Geschäftsführungs GmbH, Bartweg 13, 30453 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sercan Kanca, Gartenweg 13, 30952 Ronn…
904 IN 265/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der easy car transfer GmbH & Co. KG, Bartweg 13, 30453 Hannover (AG Hannover, HRA 204957), vertr. d.: 1. ETC Geschäftsführungs GmbH, Bartweg 13, 30453 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sercan Kanca, Gartenweg 13, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 265/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der easy car transfer GmbH & Co. KG, Bartweg 13, 30453 Hannover (AG Hannover, HRA 204957), vertr. d.: 1. ETC Geschäftsführungs GmbH, Bartweg 13, 30453 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sercan Kanca, Gartenweg 13, 30952 Ronn…
904 IN 265/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der easy car transfer GmbH & Co. KG, Bartweg 13, 30453 Hannover (AG Hannover, HRA 204957), vertr. d.: 1. ETC Geschäftsführungs GmbH, Bartweg 13, 30453 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sercan Kanca, Gartenweg 13, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Schmidt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 18.11.2025
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