Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EATaliano Betriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Rothenbaumchaussee 83, 20148 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 151101
EUID
DEK1101.HRB151101
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 90/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
30.09.2025 , 12:05 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines oder mehrerer Restaurantbetriebe sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EATaliano Betriebsgesellschaft mbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Am 30.09.2025 findet eine Gläubigerversammlung statt, die über Rechtshandlungen des Verwalters gemäß §§ 160, 161 InsO beschließen soll. Im Mittelpunkt steht die Zustimmung zur Abgeltung eines Anspruchs aus Geschäftsführerhaftung des Geschäftsführers Herrn Armin Solero durch Zahlung von 12.500,- €. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 90/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 151101 eingetragenen EATaliano Betriebsgesellschaft mbH, Rothenbaumchaussee 83, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Armin Solero
wird Term…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 90/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 151101 eingetragenen EATaliano Betriebsgesellschaft mbH, Rothenbaumchaussee 83, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Armin Solero
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Armin Solero, wegen eines Anspruchs aus Geschäftsführerhaftung, die durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 12.500,- € abgegolten werden soll.
bestimmt auf
Dienstag, 30.09.2025, 12:05 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 90/20
Amtsgericht Hamburg, 06.08.2025
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