Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IDEAL-CONCEPT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Neumann-Reichard-Straße 27-33, Haus 16, 22041 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 86879
EUID
DEK1101.HRB86879
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 296/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Christoph Morgen
Adresse
Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.08.2025 , 11:20 Uhr
Eröffnung
01.10.2025
Forderungsanmeldefrist
10.11.2025
Berichtstermin
10.12.2025 , 12:35 Uhr
Prüfungstermin
10.12.2025 , 12:35 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Konfektionierung von Verpackungen verschiedener Art sowie jeweils alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere auch die Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin in einer Kommanditgesellschaft übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDEAL-CONCEPT GmbH ist am 01.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor wurden am 06.08.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 10.11.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 10.12.2025 um 12:35 Uhr im Amtsgericht Hamburg statt. Am 02.10.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen von Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 296/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86879 eingetragenen IDEAL-CONCEPT GmbH, Neumann-Reichard-Straße 27-32, Haus 16, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Herber…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 296/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86879 eingetragenen IDEAL-CONCEPT GmbH, Neumann-Reichard-Straße 27-32, Haus 16, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Herbert Guntau,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Konfektionierung von Verpackungen verschiedener Art etc.
ist am 06.08.2025, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 296/25
Amtsgericht Hamburg, 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 296/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86879 eingetragenen IDEAL-CONCEPT GmbH, Neumann-Reichard-Straße 27-32, Haus 16, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Herbert Guntau, …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 296/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86879 eingetragenen IDEAL-CONCEPT GmbH, Neumann-Reichard-Straße 27-32, Haus 16, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Herbert Guntau, Neue Twiete 2, 23911 Buchholz
ist am 02.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 296/25
Amtsgericht Hamburg, 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 296/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86879 eingetragenen IDEAL-CONCEPT GmbH, Neumann-Reichard-Straße 27-32, Haus 16, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Herbert Guntau
Geschäftszweig: Gegenstand …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 296/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86879 eingetragenen IDEAL-CONCEPT GmbH, Neumann-Reichard-Straße 27-32, Haus 16, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Herbert Guntau
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Konfektionierung von Verpackungen verschiedener Art etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2025, um 10:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 10.12.2025, 12:35 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) und
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 296/25
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2025
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