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Der Bau von Rohbauten und von Hochhäusern.
Das Amtsgericht Krefeld hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EB BAU UG (haftungsbeschränkt) den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Der Antrag war am 24.09.2025 bei Gericht eingegangen und datierte vom 23.09.2025. Die Ablehnung erfolgte durch Beschluss vom 13.07.2026 mangels Masse. Das Verfahren ist damit im Eröffnungsverfahren beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
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