Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EB Baubetreuungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Kettenbrückstraße 1, 96052 Bamberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bamberg HRB 924
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DED4201V.HRB924
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
4 IN 166/21
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Adresse
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Termine & Fristen
Einspruchsfrist Zustimmung Klage
05.02.2024
Einspruchsfrist Prozessfinanzierung
13.05.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
08.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Kauf, der Verkauf, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken aller Art, die Verwaltung von Objekten, der Bau- bzw. die Errichtung von Bauwerken aller Art im eigenen oder im fremden Namen und für eigene oder fremde Rechnung sowie die Übernahme von Bauträgertätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Projektentwicklung & Bauträger
Nebenbranche
Baugewerbe
Geschäftstätigkeit
Bauträgertätigkeit, Errichtung von Bauwerken sowie Kauf, Verkauf und Verwaltung von Grundstücken
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EB Baubetreuungsgesellschaft mbH ist anhängig. Das Amtsgericht Bamberg hat das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO angeordnet. Im ersten Schritt wurde die Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Klage gegen die Baugenossenschaft Franken eG wegen einer Forderung aus einem Bauvertrag einberufen. Die Frist zur Einreichung von Einwendungen endete am 05.02.2024. Im zweiten Schritt wurde die Zustimmung zur Finanzierung dieses Prozesses durch die Gläubigerversammlung beschlossen. Hierfür wurde eine separate Frist zur Einlegung von Einwendungen bis zum 13.05.2024 gesetzt. Das Verfahren befindet sich in der laufenden Phase, in der über Anträge des Insolvenzverwalters durch die Gläubigerversammlung entschieden wird.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EB Baubetreuungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bamberg hat in mehreren Beschlüssen verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Zunächst wurde am 03.01.2024 ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einer …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EB Baubetreuungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bamberg hat in mehreren Beschlüssen verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Zunächst wurde am 03.01.2024 ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einer Klage gegen die Baugenossenschaft Franken eG eingeleitet, wobei Einwendungen bis zum 05.02.2024 möglich waren. Am 11.04.2024 folgte ein weiteres schriftliches Verfahren zur Zustimmung zur Prozessfinanzierung, mit einer Einspruchsfrist bis zum 13.05.2024. Im weiteren Verlauf wurde am 26.09.2024 die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zum Widerspruch gegen diese Forderungsanmeldungen endete am 08.11.2024. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EB Baubetreuungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bamberg hat verschiedene Beschlüsse gefasst. Im Januar 2024 wurde ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einer Klage gegen die Baugenossenschaft Franken e…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EB Baubetreuungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bamberg hat verschiedene Beschlüsse gefasst. Im Januar 2024 wurde ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einer Klage gegen die Baugenossenschaft Franken eG durchgeführt, wobei Einwendungen bis zum 05.02.2024 möglich waren. Im April 2024 folgte ein weiteres schriftliches Verfahren zur Zustimmung zur Prozessfinanzierung, mit einer Einspruchsfrist bis zum 13.05.2024. Im September 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Widerspruchszeitraum endete am 08.11.2024. Im November 2024 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba festgesetzt. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Forderungsprüfung und Verwaltung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 166/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EB Baubetreuungsgesellschaft mbH, Kettenbrückstraße 1, 96052 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bornhofen Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PK…
4 IN 166/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EB Baubetreuungsgesellschaft mbH, Kettenbrückstraße 1, 96052 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bornhofen Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 171-21/ST/ME
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung der sich in der Akte befindlichen Klageabschrift gegen die Baugenossenschaft Franken eG, vertreten durch den Vorstand Dr. Wilfried Krah, Schwadermühlstraße 3, 905556 Cadolzburg wegen Forderung aus Bauvertrag (Streitwert 800.000,00 €), einzusehen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht- Bamberg zu den üblichen Geschäftszeiten
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.02.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 166/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EB Baubetreuungsgesellschaft mbH, Kettenbrückstraße 1, 96052 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bornhofen Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PK…
4 IN 166/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EB Baubetreuungsgesellschaft mbH, Kettenbrückstraße 1, 96052 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bornhofen Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 171-21/ST/ME
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zu der bei der Akte befindlichen Vereinbarung (diese kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -Insolvenzgericht- Bamberg zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden) über die Finanzierung des Prozesses gegen die Baugenossenschaft Franken eG
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.05.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 166/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EB Baubetreuungsgesellschaft mbH, Kettenbrückstraße 1, 96052 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bornhofen Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PK…
4 IN 166/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EB Baubetreuungsgesellschaft mbH, Kettenbrückstraße 1, 96052 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bornhofen Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 171-21/ST/ME
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 26.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 166/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EB Baubetreuungsgesellschaft mbH, Kettenbrückstraße 1, 96052 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bornhofen Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PK…
4 IN 166/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EB Baubetreuungsgesellschaft mbH, Kettenbrückstraße 1, 96052 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bornhofen Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 171-21/ST/ME
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.10.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 5.042.599,38 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 20.11.2024
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