Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ebert & Ebert Pflegemanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Bahnhofstraße 25, 06231 Bad Dürrenberg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 31733
EUID
DEW1215.HRB31733
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 358/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Aufhebung Anordnung mündliches Verfahren
15.07.2025
Festsetzung Vergütung und Auslagen
25.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben einer Tagespflege und eines ambulanten Pflegedienstes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ebert & Ebert Pflegemanagement GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat mit Beschluss vom 15.07.2025 die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und den Gläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Später, mit Beschluss vom 25.08.2025, wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht vollständig zu veröffentlichen; eine auszugsweise Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO. Es wurden Zuschläge für den erhöhten Arbeitsaufwand bei der Unternehmensfortführung, der Vorbereitung einer übertragenden Sanierung und aufgrund der Gläubigeranzahl beantragt und antragsgemäß festgesetzt. Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien zu dem Festsetzungsantrag ist nicht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 358/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ebert & Ebert Pflegemanagement GmbH, Bahnhofstraße 25, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31733), vertr. d.: 1. Irene Ebert, Promenade 4, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführerin), 2. Susanne Ebert, Promenade 4, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführerin), …
59 IN 358/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ebert & Ebert Pflegemanagement GmbH, Bahnhofstraße 25, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31733), vertr. d.: 1. Irene Ebert, Promenade 4, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführerin), 2. Susanne Ebert, Promenade 4, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 30.06.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung, Vorbereitung der übertragenden Sanierung und der Gläubigeranzahl.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 358/24
In dem Insolvenzverfahren Ebert & Ebert Pflegemanagement GmbH, Bahnhofstraße 25, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31733), vertr. d.: 1. Irene Ebert, Promenade 4, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführerin), 2. Susanne Ebert, Promenade 4, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführerin), sind Ver…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 358/24
In dem Insolvenzverfahren Ebert & Ebert Pflegemanagement GmbH, Bahnhofstraße 25, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31733), vertr. d.: 1. Irene Ebert, Promenade 4, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführerin), 2. Susanne Ebert, Promenade 4, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 25.08.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung seines Antrages vom 30.06.2025.
Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % sowie mit einem Gesamtzuschlag von % für dem Arbeitsaufwand bei der Unternehmensfortführung, Vorbereitung der übertragenden Sanierung und der Gläubigeranzahl.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 25.08.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 358/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ebert & Ebert Pflegemanagement GmbH, Promenade 4, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31733), vertr. d.: 1. Irene Ebert, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführerin), 2. Susanne Ebert, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführerin), ist am 08.10.2024 um 14:…
59 IN 358/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ebert & Ebert Pflegemanagement GmbH, Promenade 4, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31733), vertr. d.: 1. Irene Ebert, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführerin), 2. Susanne Ebert, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführerin), ist am 08.10.2024 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Rothämel, LL.M. oec., c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kleine Märkerstraße 10, 06108 Halle (Saale), Tel.: +49345 5200 111, Fax: +49345 5200 066, E-Mail: crothaemel@schultze-braun.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 08.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.