Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eck Projekt GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 97311
EUID
DED2601V.HRB97311
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1501 IN 2905/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler
Adresse
Nymphenburger Straße 120, 80636 München
Telefon
089 4522770
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.08.2026 , 10:50 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eck Projekt GmbH & Co. KG ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Das Registergericht Amtsgericht München hat am 26.08.2026 um 10:50 Uhr zur Sicherung des Schuldnervermögens die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung sowie die Beschränkung der Verfügungsrechte der Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 2 InsO verfügt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler bestellt. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Eine nachfolgende Berichtigungsurkunde vom 27.08.2026 korrigiert ein offensichtliches Schreibversehen in der ursprünglichen Bekanntmachung bezüglich der Registernummer des Schuldners.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 1501 IN 2905/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Eck Projekt GmbH & Co. KG, Zornedinger Straße 4c, 85614 Kirchseeon, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Perikles 20111 Vermögensverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Eck Christian
Registergericht: Amtsgericht München Regi…
Az.: 1501 IN 2905/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Eck Projekt GmbH & Co. KG, Zornedinger Straße 4c, 85614 Kirchseeon, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Perikles 20111 Vermögensverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Eck Christian
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 97311
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 26.08.2026 um 10.50 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Nymphenburger Straße 120, 80636 München, Telefon: 089 4522770, Telefax: 089 45227729, Email: schaedler@bendel-insolvenz.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 1501 IN 2905/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Eck Projekt GmbH & Co. KG, Zornedinger Straße 4c, 85614 Kirchseeon, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Perikles 20111 Vermögensverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Eck Christian
Registergericht: Amtsgericht München Regi…
Az.: 1501 IN 2905/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Eck Projekt GmbH & Co. KG, Zornedinger Straße 4c, 85614 Kirchseeon, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Perikles 20111 Vermögensverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Eck Christian
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 97311
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 26.08.2026 um 10.50 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Nymphenburger Straße 120, 80636 München, Telefon: 089 4522770, Telefax: 089 45227729, Email: schaedler@bendel-insolvenz.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 2905/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Eck Projekt GmbH & Co. KG, Zornedinger Straße 4c, 85614 Kirchseeon, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Perikles 20111 Vermögensverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Eck Christian
Registergericht: Amtsgericht München Registerg…
1501 IN 2905/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Eck Projekt GmbH & Co. KG, Zornedinger Straße 4c, 85614 Kirchseeon, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Perikles 20111 Vermögensverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Eck Christian
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 97311
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 26.08.2026 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 9731
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.08.2026
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