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Anlagen- und Stahlbau.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eckhardt Anlagen- und Stahlbau GmbH, Döllwiesen 4, 36282 Hauneck, wurde beschlossen, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren anzuordnen (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 21.05.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Hersfeld zur Einsicht niedergelegt.
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