Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eco Consult GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 28434
EUID
DEM1906.HRB28434
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 525/24
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
10.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eco Consult GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Azez Yachoua, ist am 10.12.2025 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin und der Antragsgegnerin die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Das vollständige Gerichtsurteil kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 525/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eco Consult GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Hollerbornstraße 34a, 65197 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 28434), vertr. d.: Azez Yachoua, Hollerbornstraße 34a, 65197 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1…
10 IN 525/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eco Consult GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Hollerbornstraße 34a, 65197 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 28434), vertr. d.: Azez Yachoua, Hollerbornstraße 34a, 65197 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.12.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.