Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ECOFORM Umformtechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 4105
EUID
DEU1104.HRB4105
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
564 IN 1631/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
14.03.2023
Fristende Widerspruch Forderungsprüfung
24.06.2025
Fristende Stellungnahmen Schlussrechnung
28.08.2025
Aufhebung
22.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECOFORM Umformtechnik GmbH ist am 14.03.2023 durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 24.06.2025 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Dem Insolvenzverwalter ist die Vergütung festgesetzt und gestattet worden, diese aus der Masse zu entnehmen; die Teilungsmasse belief sich auf 24.061,99 EUR. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 22.01.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Für die Schlussverteilung sind Forderungen von 97.040,28 EUR berücksichtigt worden, wobei eine Masse von 4.725,95 EUR zur Verfügung stand. Stellungnahmen zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis waren bis zum 28.08.2025 einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1631/22
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECOFORM Umformtechnik GmbH, Am Schäferberg 5 a, 01731 Kreischa, Amtsgericht Dresden , HRB 4105
vertreten durch den Geschäftsführer Harri Weinhold
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 22.01…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1631/22
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECOFORM Umformtechnik GmbH, Am Schäferberg 5 a, 01731 Kreischa, Amtsgericht Dresden , HRB 4105
vertreten durch den Geschäftsführer Harri Weinhold
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 22.01.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1631/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECOFORM Umformtechnik GmbH, Am Schäferberg 5 a, 01731 Kreischa, Amtsgericht Dresden , HRB 4105
vertreten durch den Geschäftsführer Harri Weinhold
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnli…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1631/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECOFORM Umformtechnik GmbH, Am Schäferberg 5 a, 01731 Kreischa, Amtsgericht Dresden , HRB 4105
vertreten durch den Geschäftsführer Harri Weinhold
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 24.06.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1631/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECOFORM Umformtechnik GmbH, Am Schäferberg 5 a, 01731 Kreischa, Amtsgericht Dresden , HRB 4105
vertreten durch den Geschäftsführer Harri Weinhold
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Ver…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1631/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECOFORM Umformtechnik GmbH, Am Schäferberg 5 a, 01731 Kreischa, Amtsgericht Dresden , HRB 4105
vertreten durch den Geschäftsführer Harri Weinhold
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 14.03.2023 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 04.03.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 24.061,99 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV .
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1631/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECOFORM Umformtechnik GmbH, Am Schäferberg 5 a, 01731 Kreischa, Amtsgericht Dresden , HRB 4105
vertreten durch den Geschäftsführer Harri Weinhold
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schr…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1631/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECOFORM Umformtechnik GmbH, Am Schäferberg 5 a, 01731 Kreischa, Amtsgericht Dresden , HRB 4105
vertreten durch den Geschäftsführer Harri Weinhold
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 28.08.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 97.040,28 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 4.725,95 EUR zur Verfügung".
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