Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Econ UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 33387
EUID
DED3310V.HRB33387
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 294/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Manuel Ast
Adresse
Archivstraße 3, 90408 Nürnberg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
29.06.2026
Widerspruchsfrist Vergütung
24.07.2026
Schlusstermin / Einwendungsfrist
15.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Montage vorgefertigter Teile mit Fremdmaterial, Auf- und Abbau von Messeständen und Bühnen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Econ UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 29.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Econ UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Nürnberg ist eröffnet. Das Registergericht Amtsgericht Nürnberg hat die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Tabellenblattnummern 11-15 betroffen sind. De…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Econ UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Nürnberg ist eröffnet. Das Registergericht Amtsgericht Nürnberg hat die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Tabellenblattnummern 11-15 betroffen sind. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 29.06.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; nicht angefochtene Forderungen gelten als festgestellt. Zudem beabsichtigt das Gericht, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 19.05.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören. Den Beteiligten steht es frei, bis einschließlich 24.07.2026 Einwendungen oder Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung vorzubringen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Econ UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Nürnberg geführt. Der Schuldner ist durch den Geschäftsführer Rückert Johann Stanislaus vertreten. Das Verfahren befindet sich im Endstadium. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahre…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Econ UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Nürnberg geführt. Der Schuldner ist durch den Geschäftsführer Rückert Johann Stanislaus vertreten. Das Verfahren befindet sich im Endstadium. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Ein Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen war bis zum 29.06.2026 möglich. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Manuel Ast hat einen Vergütungsantrag gestellt, über den entschieden wurde. Die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Verwalters ist erfolgt. Es wird eine Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 77.942,38 EUR steht ein Massebestand von 15.000,00 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren bis zum 15.09.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 294/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Econ UG (haftungsbeschränkt), Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Rückert Johann Stanislaus
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33387
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlich…
IN 294/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Econ UG (haftungsbeschränkt), Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Rückert Johann Stanislaus
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33387
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 294/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Econ UG (haftungsbeschränkt), Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Rückert Johann Stanislaus
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33387
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des …
IN 294/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Econ UG (haftungsbeschränkt), Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Rückert Johann Stanislaus
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33387
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 19.05.2026 zu entscheiden.
Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 24.07.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten
Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 294/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Econ UG (haftungsbeschränkt), Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Rückert Johann Stanislaus
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33387
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO …
IN 294/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Econ UG (haftungsbeschränkt), Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Rückert Johann Stanislaus
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33387
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie gegebenenfalls die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.09.2026
- gegebenenfalls den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Nürnberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 77.942,38 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 15.000,00 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 294/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Econ UG (haftungsbeschränkt), Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Rückert Johann Stanislaus
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33387
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Inso…
IN 294/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Econ UG (haftungsbeschränkt), Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Rückert Johann Stanislaus
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33387
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manuel Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.05.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von xxx EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 294/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Econ UG (haftungsbeschränkt), Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Rückert Johann Stanislaus
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33387
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 77.942,3…
IN 294/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Econ UG (haftungsbeschränkt), Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Rückert Johann Stanislaus
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33387
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 77.942,38 EUR steht ein Betrag von 15.000,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.08.2026
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