Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EControl-Glas GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Otto-Erbert-Straße 8, 08527 Plauen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 6806
EUID
DEU1206.HRA6806
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
504 IN 433/21
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dirk Jödicke
Rolle
Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
30.07.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EControl-Glas GmbH & Co. KG ist anhängig. Die Gläubigerversammlung hat am 30.07.2024 einen Termin zur Beschlussfassung zur Annahme eines Vergleichs vor dem Landgericht Regensburg vom 17. Juni 2024 mit Herrn Dirk Jödicke durch den Insolvenzverwalter abgehalten. Der Vergleich sieht die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 10.000,00 € zur Abgeltung von Einlageforderungen vor. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Gegen den Beschluss steht die sofortige Beschwerde oder Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Beschlusszustellung zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 504 IN 433/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EControl-Glas GmbH & Co. KG, Otto-Erbert-Straße 8, 08527 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 6806
vertreten durch die Gesellschafterin EControl-Glas Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 504 IN 433/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EControl-Glas GmbH & Co. KG, Otto-Erbert-Straße 8, 08527 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 6806
vertreten durch die Gesellschafterin EControl-Glas Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Tobias John
ergeht am 03.07.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 30.07.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Annahme des Vergleichs vor dem Landgericht Regensburg vom 17. Juni 2024 mit Herrn Dirk Jödicke durch den Insolvenzverwalter zur Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 10.000,00 € zur Abgeltung von Einlageforderungen
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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