Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AVC Energie und Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Fritz-Reuter-Straße 3, 09423 Gelenau
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 32300
EUID
DEU1206.HRB32300
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
321 IN 1008/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.07.2024 , 12:25 Uhr
Eröffnung
06.09.2024 , 14:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.10.2024
Widerspruchsfrist
06.12.2024
Masseunzulänglichkeit angezeigt
24.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Datenverarbeitung, Archivierung für Energiebetriebe und Energiedienstleister; Vertrieb von Strom- und Erdgasverträgen, Marktforschung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVC Energie und Service GmbH wurde vom Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 321 IN 1008/24 behandelt. Am 04.07.2024 erging ein Beschluss zur Anordnung vorläufiger Maßnahmen zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus M. Merbecks bestellt, der mit einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt ausgestattet ist und das Vermögen im Gläubigerinteresse sichert. Das Verfahren ist in einer Phase, in der die Masseunzulänglichkeit festgestellt wird. Am 24.02.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVC Energie und Service GmbH ist am 06.09.2024 um 14:15 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 04.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Markus M. Merbecks zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Nach der Eröffnung des Hauptverfahrens wurde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVC Energie und Service GmbH ist am 06.09.2024 um 14:15 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 04.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Markus M. Merbecks zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Nach der Eröffnung des Hauptverfahrens wurde derselbe Verwalter erneut als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.10.2024 anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der Forderungen sind bis zum 06.12.2024 möglich. Am 24.02.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 1008/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AVC Energie und Service GmbH, Werner-Seelenbinder-Straße 11, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32300
vertreten durch den Geschäftsführer Lukas Kreher
ergeht am 04.07.2024 nachfolgende …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 1008/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AVC Energie und Service GmbH, Werner-Seelenbinder-Straße 11, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32300
vertreten durch den Geschäftsführer Lukas Kreher
ergeht am 04.07.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 04.07.2024 um 12:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Markus M. Merbecks
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 1008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVC Energie und Service GmbH, Werner-Seelenbinder-Straße 11, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32300
vertreten durch den Geschäftsführer Lukas Kreher
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 1008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVC Energie und Service GmbH, Werner-Seelenbinder-Straße 11, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32300
vertreten durch den Geschäftsführer Lukas Kreher
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 24.02.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 1008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVC Energie und Service GmbH, Werner-Seelenbinder-Straße 11, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32300
vertreten durch den Geschäftsführer Lukas Kreher
ergeht am 06.09.2024 nachfolgende Entscheidu…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 1008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVC Energie und Service GmbH, Werner-Seelenbinder-Straße 11, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32300
vertreten durch den Geschäftsführer Lukas Kreher
ergeht am 06.09.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Enrtgoedienstleister und Vertrieb) wird am 06.09.2024 um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Markus M. Merbecks
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 25.10.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 06.12.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.