Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ECVAD Schiffer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 201039
EUID
DEP2204.HRB201039
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 125/22 GOE
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Daniel Goth
Adresse
Große Breite 1, 37077 Göttingen
Telefon
0551/38489905
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.02.2026
Schlusstermin
11.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECVAD Schiffer GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth ist bestellt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des endgültigen Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 02.02.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Der Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 11.05.2026. Bis zu diesem Datum sind verschiedene Einwendungen und Anträge bei Gericht einzureichen. Der verfügbare Massebestand beträgt 119.928,31 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 148.018,89 EUR zu berücksichtigen. Es soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 125/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECVAD Schiffer GmbH, Gotthelf-Leimbach-Straße 11 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201039), vertr. d.: Larissa Schiffer, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts…
74 IN 125/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECVAD Schiffer GmbH, Gotthelf-Leimbach-Straße 11 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201039), vertr. d.: Larissa Schiffer, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 119.928,31 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 148.018,89 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 125/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECVAD Schiffer GmbH, Gotthelf-Leimbach-Straße 11 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201039), vertr. d.: Larissa Schiffer, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemel…
74 IN 125/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECVAD Schiffer GmbH, Gotthelf-Leimbach-Straße 11 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201039), vertr. d.: Larissa Schiffer, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 11.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen eventuell nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
f) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 125/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECVAD Schiffer GmbH, Gotthelf-Leimbach-Straße 11 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201039), vertr. d.: Larissa Schiffer, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlich…
74 IN 125/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECVAD Schiffer GmbH, Gotthelf-Leimbach-Straße 11 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201039), vertr. d.: Larissa Schiffer, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 125/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECVAD Schiffer GmbH, Gotthelf-Leimbach-Straße 11 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201039), vertr. d.: Larissa Schiffer, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerich…
74 IN 125/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECVAD Schiffer GmbH, Gotthelf-Leimbach-Straße 11 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201039), vertr. d.: Larissa Schiffer, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 125/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECVAD Schiffer GmbH, Gotthelf-Leimbach-Straße 11 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201039), vertr. d.: Larissa Schiffer, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß §…
74 IN 125/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECVAD Schiffer GmbH, Gotthelf-Leimbach-Straße 11 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201039), vertr. d.: Larissa Schiffer, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 126.322,45 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 9.344,87 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 135.667,32 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Für die aus der mangelnden Kooperativität der Schuldnerin herrührende Mehrarbeit beantragt der Insolvenzverwalter einen Zuschlag in Höhe von 50 % auf die Regelvergütung. Dieser erscheint sowohl dem Grunde als auch er Höhe nach angemessen und war daher zu gewähren.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 125/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECVAD Schiffer GmbH, Gotthelf-Leimbach-Straße 11 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201039), vertr. d.: Larissa Schiffer, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden.…
74 IN 125/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECVAD Schiffer GmbH, Gotthelf-Leimbach-Straße 11 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201039), vertr. d.: Larissa Schiffer, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.05.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 26.06.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.