Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
E&D GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Stöckmannstraße 93, 46045 Oberhausen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 34865
EUID
DER1202.HRB34865
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1983/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Markus van Marwyk
Adresse
Essener Straße 3, 46047 Oberhausen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.07.2025 , 10:30 Uhr
Eröffnung
01.09.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.10.2025
Berichtstermin
26.11.2025
Prüfungstermin
26.11.2025
Masseunzulänglichkeit
31.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Aufstellung, der Verkauf und Im- und Export von Spielgeräten (Spielautomaten mit Münz- und Scheineinwurf), das Betreiben von Cafés und die Reinigung von Gebäuden aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&D GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34865, hat mehrere Phasen durchlaufen. Am 29.07.2025 hat das Amtsgericht Duisburg im Vorverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet und Markus van Marwyk zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.09.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zugleich sind die Verfahren 620 IN 1983/25 und 620 IN 1482/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden worden. Markus van Marwyk ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.10.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.11.2025. Am 31.03.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1983/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34865 eingetragenen E&D GmbH, Stöckmannstr. 93, 46045 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aniello Bosetti, Bogenstr. 44, 46045 Oberhausen…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1983/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34865 eingetragenen E&D GmbH, Stöckmannstr. 93, 46045 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aniello Bosetti, Bogenstr. 44, 46045 Oberhausen
ist am 27.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
620 IN 1983/25
Amtsgericht Duisburg, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1482/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34865 eingetragenen E&D GmbH, Stöckmannstraße 93, 46045 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aniello Bosetti, Bogenstraße 44, 46…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1482/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34865 eingetragenen E&D GmbH, Stöckmannstraße 93, 46045 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aniello Bosetti, Bogenstraße 44, 46045 Oberhausen
ist am 29.07.2025, um 10:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Markus van Marwyk, Essener Straße 3, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1482/25
Amtsgericht Duisburg, 29.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1983/25
620 IN 1983/25
AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34865 eingetragenen E&D GmbH, Stöckmannstr. 93, 46045 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aniello Bosetti, Bogenstr. …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1983/25
620 IN 1983/25
AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34865 eingetragenen E&D GmbH, Stöckmannstr. 93, 46045 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aniello Bosetti, Bogenstr. 44, 46045 Oberhausen,
Unternehmensgegenstand: Aufstellung, der Verkauf und Im- und Export von Spielgeräten (Spielautomaten mit Münz- und Scheineinwurf), das Betreiben von Cafés und die Reinigung von Gebäuden aller Art"
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 24.06.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 620 IN 1983/25 und 620 IN 1482/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Markus van Marwyk, Essener Straße 3, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C207 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank Essen, IBAN DE84360200300009021663.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Duisburg, 01.09.2025
Amtsgericht
Dr. Stieler
Richter am Amtsgericht
620 IN 1983/25
Duisburg, 01.09.2025
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