Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Edelmann, Alfred
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRA 42964
EUID
DET2304V.HRA42964
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Worms
Aktenzeichen
13 IN 73/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hanz
Termine & Fristen
Eröffnung
03.11.2022
Prüfungstermin
09.04.2024
Schlusstermin
30.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alfred Edelmann ist am 03.11.2022 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt, wobei den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Es wurden Termine für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie für die Erörterung der Schlussrechnung festgesetzt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 09.04.2024 bestimmt. Das Amtsgericht Worms hat am 26.06.2026 der Schlussverteilung zugestimmt und einen Schlusstermin für den 30.07.2026 angeordnet. An diesem Termin sollen nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben und die Vergütung des Insolvenzverwalters besprochen werden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hanz ist mit dem Recht zur Entnahme festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
13 IN 73/22
20.02.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Alfred Edelmann, geboren am 20.11.1962, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964),
wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 …
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
13 IN 73/22
20.02.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Alfred Edelmann, geboren am 20.11.1962, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964),
wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
13 IN 73/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Alfred Edelmann, hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Wirks…
13 IN 73/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Alfred Edelmann, hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Wirksamkeit der Veröffentlichung gegeben.
Amtsgericht Worms, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
13 IN 73/22
26.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Alfred Edelmann, geboren am 20.11.1962, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964),
wird der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
Donn…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
13 IN 73/22
26.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Alfred Edelmann, geboren am 20.11.1962, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964),
wird der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
Donnerstag, den 30.07.2026, mit folgenden Tagesordnungspunkten:
a) Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum vorgenannten Zeitpunkt gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch unter Angabe des obigen Aktenzeichens erheben. Die Anmeldungsunterlagen, sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum vorgenannten Zeitpunkt auf der Geschäftsstelle des angegebenen Termin Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird bis zum Ablauf des 30.07.2026 gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Anträge und Erklärungen sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich beim Amtsgericht Worms -Insolvenzgericht-, unter Angabe des obigen Aktenzeichens einzureichen.
Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegt bis zum 30.07.2026 zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Der Beschluss kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Worms ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Worms, den 26.06.2026
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
13 IN 73/22
26.06.2026
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen des
Alfred Edelmann, geboren am 20.11.1962, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964),
wird die Vergütung
des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hanz
gegen die Insolvenzmasse mit …
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
13 IN 73/22
26.06.2026
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen des
Alfred Edelmann, geboren am 20.11.1962, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964),
wird die Vergütung
des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hanz
gegen die Insolvenzmasse mit dem Recht zur Entnahme
wie folgt festgesetzt:
Gründe
Das Verfahren wurde am 03.11.2022 eröffnet.
Die Vergütung entspricht der Regelvergütung auf der Basis der Berechnungsgrundlage von 65255,40€. Die Auslagen wurden gem. den gesetzlichen Pauschalen bezogen auf den o.g. Zeitraum festgesetzt, begrenzt durch die Höchstsätze der Regelvergütung. Dies betragen im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit.
Mit den Auslagen zuerkannt wurden die Kosten für die übertragenen und durchgeführten Zustellungen. Es wurden 19 Zustellungen mit jeweils 3,50 € festgesetzt.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, auf die Regelvergütung einen Zuschlag in Höhe von 30 % zu gewähren.
Rechtsmittelbelehrung
(sofortige Beschwerde § 793)
Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einem zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses bei dem Amtsgericht Worms (Hardtgasse 6, 67547 Worms) einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht ein-geht.
Belehrung elektronisches Dokument
Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
In einem zugelassenes Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.
Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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