Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EdR Operative Klinik im Girarethaus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Girardetstraße 2-38, 45131 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 11132
EUID
DER2503.HRB11132
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 170/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Frauke Heier
Adresse
Haumannplatz 4, 45130 Essen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.08.2024 , 09:56 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben einer Klinik für Behandlungen und operative Eingriffe sowie deren medizinische Versorgung in sämtlichen medizinischen Bereichen, insbesondere in den Bereichen Anästhesiologie, HNO, plastische Chirurgie, Chirurgie, Kieferchirurgie, Gynäkologie, Orthopädie, Zahnmedizin und Schmerztherapie sowie aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 01.08.2024 um 09:56 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EdR Operative Klinik im Girarethaus GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11132, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Frauke Heier aus Essen bestellt. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Martin Bialas und Thomas Ulrich Ritterbach. Der Geschäftszweig umfasst das Betreiben einer Klinik für Behandlungen und operative Eingriffe sowie deren medizinische Versorgung. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 170/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11132 eingetragenen EdR Operative Klinik
im Girarethaus GmbH, Girardetstr. 2-38, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Martin B…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 170/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11132 eingetragenen EdR Operative Klinik
im Girarethaus GmbH, Girardetstr. 2-38, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Martin Bialas, Schwanenstr. 101, 45131 Essen und Herrn Thomas Ulrich Ritterbach, Schwanenstr. 101, 45131 Essen
Geschäftszweig: Betreiben e. Klinik f. Behandlungen u. operative Eingriffe sowie deren medizinische Versorgung in sämltlichen Bereichen u. a.
ist am 01.08.2024, um 09:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Haumannplatz 4, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 170/24
Amtsgericht Essen, 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 170/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11132 eingetragenen EdR Operative Klinik im Girardethaus GmbH, Girardetstr. 2-38, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Martin Bialas, Schwanenstr. 101, 45131 Esse…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 170/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11132 eingetragenen EdR Operative Klinik im Girardethaus GmbH, Girardetstr. 2-38, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Martin Bialas, Schwanenstr. 101, 45131 Essen und Herrn Thomas Ulrich Ritterbach, Igelweg 3, 40885 Ratingen
Geschäftszweig: Betreiben e. Klinik f. Behandlungen u. operative Eingriffe sowie deren medizinische Versorgung in sämltlichen Bereichen u. a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Frauke Heier, Haumannplatz 4, 45130 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 15.01.2025, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Fortführung des Unternehmens, die Ermächtigung der Insolvenzverwalterin, das Unternehmen oder Betriebsteile einzustellen,
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 170/24
Essen, 01.11.2024
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