Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
edu:impact UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 14, 56290 Buch
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 22167
EUID
DET2101V.HRB22167
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 11/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.02.2026 , 11:00 Uhr
Eröffnung
20.08.2026 , 11:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.10.2026
Berichtstermin
11.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratungstätigkeiten, Konzeptionierung und Planung, Durchführung sowie Evaluation von Projekten auf den Gebieten Politik, Bildung, Kultur, Medien, Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft. Dazu zählen u.a. politische Bildungsveranstaltungen, analoge und digitale Publikationen, Fortbildungen, Strategieentwicklungen und Projektmanagement sowie damit einhergehende Aufgaben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der edu:impact UG (haftungsbeschränkt) ist am 04.02.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Eva Meyer bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der edu:impact UG (haftungsbeschränkt) ist am 04.02.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Eva Meyer bestellt. Am 20.08.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Ev…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der edu:impact UG (haftungsbeschränkt) ist am 04.02.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Eva Meyer bestellt. Am 20.08.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Eva Meyer ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 21.10.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 11.11.2026 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 11/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der edu:impact UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 14, 56290 Buch (AG Bad Kreuznach, HRB 22167), vertr. d.: Andreas Christ, Hauptstraße 14, 56290 Buch, (Geschäftsführer), ist am 04.02.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsge…
3 IN 11/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der edu:impact UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 14, 56290 Buch (AG Bad Kreuznach, HRB 22167), vertr. d.: Andreas Christ, Hauptstraße 14, 56290 Buch, (Geschäftsführer), ist am 04.02.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Eva Meyer, Mannheimer Straße 254a, 55543 Bad Kreuznach bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 04.02.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agkh.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 11/26 Am 20.08.2026 um 11:36 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der edu:impact UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 14, 56290 Buch (AG Bad Kreuznach, HRB 22167), vertr. d.: Andreas Christ, Hauptstraße 14, 56290 Buch, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalterin ist: Rechtsan…
Geschäfts-Nr.: 3 IN 11/26 Am 20.08.2026 um 11:36 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der edu:impact UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 14, 56290 Buch (AG Bad Kreuznach, HRB 22167), vertr. d.: Andreas Christ, Hauptstraße 14, 56290 Buch, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Eva Meyer, Mannheimer Straße 254a, 55543 Bad Kreuznach.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 21.10.2026.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt
auf den 11.11.2026.
Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist eingereicht werden.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 20.08.2026.
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