Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EET Emder Erd- und Tiefbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Seemannsheim 6, 26723 Emden
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 205116
EUID
DEP3101.HRB205116
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 153/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends M. R. F.
Adresse
Scheideweg 161, 26127 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441 / 361622-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.07.2026 , 08:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Erd- und Tiefbauarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der EET Emder Erd- und Tiefbau GmbH ist am 24.07.2026 um 08:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aurich eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 153/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EET Emder Erd- und Tiefbau GmbH, Am Seemanssheim 6, 26723 Emden (AG Aurich, HRB 205116), vertr. d.: 1. Ralf Hagen, Mariengasse 1, 26524 Hage, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2026 um 08:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin…
9 IN 153/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EET Emder Erd- und Tiefbau GmbH, Am Seemanssheim 6, 26723 Emden (AG Aurich, HRB 205116), vertr. d.: 1. Ralf Hagen, Mariengasse 1, 26524 Hage, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2026 um 08:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends M. R. F., Scheideweg 161, 26127 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 / 361622-0, Fax: 0441 / 36162229, E-Mail: info@hsc-ol.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 24.07.2026
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