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Insolvenzprofil
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die Herstellung von und der Handel mit Produkten der Freizeittechnik, die Montage von Freizeitanlagen, der Betrieb von Freizeitanlagen sowie die kommerzielle Beratung öffentlicher und privater Kunden in allen freizeitrelevanten Fragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu gründen, zu pachten, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EFC Fun Construct GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81718, wird heute, am 30.04.2026, um 7:19 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal einzulegen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
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