Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 8061
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Insolvenzprofil
Effekt Grafik Werbeträger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 8061
EUID
DER2707.HRB8061
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
75 IN 25/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Freitag
Adresse
Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
Telefon
0211/27408-569
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.05.2024 , 12:47 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.10.2024
Berichtstermin
29.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 28.05.2024 um 12:47 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Effekt Grafik Werbeträger GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Geschäftsführer der Schuldnerin sind Herrn Michael Emming, Herr Patrick Kays und Herr Karsten Bösing. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Freitag aus Düsseldorf bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Effekt Grafik Werbeträger GmbH ist am 28.05.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Freitag bestellt. Am 01.08.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröff…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Effekt Grafik Werbeträger GmbH ist am 28.05.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Freitag bestellt. Am 01.08.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 28.05.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Rechtsanwalt Markus Freitag ist zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 08.10.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.10.2024. Die Unterlagen werden ab dem 15.10.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 25/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Riaffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming, und He…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 25/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Riaffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming, und Herrn Patrick Kays, und Herrn Karsten Bösing,
ist am 28.05.2024, um 12:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Freitag, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
75 IN 25/24
Amtsgericht Münster, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 25/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Riaffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming, und Herrn Patrick Kays, und Herrn Karsten …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 25/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Riaffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming, und Herrn Patrick Kays, und Herrn Karsten Bösing,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Freitag, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211/27408-569, Fax: 021127408570.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
75 IN 25/24
Amtsgericht Münster, 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 25/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Riaffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming, und Herrn Patric…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 25/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Riaffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming, und Herrn Patrick Kays, und Herrn Karsten Bösing,
wird Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster, zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der seitens der Firma Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG angemeldeten Insolvenzforderung. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
75 IN 25/24
Amtsgericht Münster, 02.10.2024
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