Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 23379
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EFFPUNKT GmbH
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4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 23379
EUID
DER3101.HRB23379
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 113/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Rolle
Sachverständige
Adresse
Mozartstr. 15, 41061 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Antragseingang
22.05.2026
Gutachten
29.06.2026
Beschluss
09.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat den am 22.05.2026 eingegangenen Antrag der EFFPUNKT GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23379 eingetragen und hat ihren Sitz in Heinsberg. Geschäftsführerin ist Manuela Schmitz. Das Gericht stellte fest, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, das Vermögen der Schuldnerin jedoch voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Diese Feststellung stützt sich auf ein schriftliches Gutachten der vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwältin Nada Nasser vom 29.06.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Der Beschluss erging am 09.10.2026. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin und der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen einzulegen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 113/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23379 eingetragenen EFFPUNKT GmbH, Apfelstr. 49, 52525 Heinsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Schmitz,
Geschäftszweig: Vermittlu…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 113/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23379 eingetragenen EFFPUNKT GmbH, Apfelstr. 49, 52525 Heinsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Schmitz,
Geschäftszweig: Vermittlung und Dienstleistungen aus der Immobilien- Versicherungs- und Automobilbranche als Tippgeber im In- und Ausland
wird der am 22.05.2026 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten der vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwältin Nada Nasser, Mozartstr. 15, 41061 Mönchengladbach vom 29.06.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Aachen, 09.10.2026
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