Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Entwicklung, die Errichtung, die Vermarktung und der Vertrieb von Stromerzeugungsanlagen mittels Erneuerbarer Energien. Hierzu zählen unter anderem Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraftanlagen, Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen. Ebenso kann die Energie und/oder die Abwärme aus den zuvor genannten Erzeugungsanlagen vermarktet und verkauft werden.
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 25.06.2026 um 08:38 Uhr das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EFM Energie für Morgen GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 32172 eingetragen und hat ihren Sitz in Wuppertal. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Lambrecht aus Düsseldorf bestellt. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO verbunden. Dies umfasst ein Verfügungsverbot der Schuldnerin über Vermögensgegenstände ohne Zustimmung des Verwalters, ein Zahlungsverbot für Drittschuldner sowie das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
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