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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Paderborn hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EFT GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin hatte am 23.03.2026 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, welcher dem Gericht erst am 25.03.2026 vorlag. Durch Beschluss vom 13.08.2026 wurde der Antrag abgewiesen.
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