Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Egenolf Handels- und Dienstleistungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Industriestraße 4, 65614 Beselich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 6560
EUID
DET2214V.HRB6560
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 25/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Adresse
Frankfurter Str. 13, 35781 Weilburg
Telefon
06471/5166310
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.03.2024 , 11:30 Uhr
Eröffnung
01.05.2024
Forderungsanmeldefrist
01.06.2024
Berichtstermin
18.06.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der An-und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung und Namen sowie deren Verwaltung und alle damit zusammenhängende Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist des weiteren berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen,die dem Gesellschaftsgegenstand dienlich sind oder die im Interesse der Gesellschaft oder der Gesellschafter liegend erachtet werden. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafter, zu beteiligen.Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit Kommunal- Land- und Gartenmaschinen sowie Waren, deren Handel keiner behördlichen Genehmigung bedürfen und die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Firmenberatung, insbesondere Aufbau von Verkaufsgebieten sowie Neustrukturierung im innerbetrieblichen Bereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Egenolf Handels- und Dienstleistungs GmbH ist am 01.05.2024 eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 11.03.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Carsten Koch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Nach der Eröffnung ist derselbe Rechtsanwalt Carsten Koch als Insolvenzverwalter bestätigt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.06.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 18.06.2024 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderte Anmeldungen ein schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet. Der Stichtag für diese besondere Prüfung ist auf den 08.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Egenolf Handels- und Dienstleistungs GmbH, Industriestraße 4, 65614 Beselich (AG Montabaur, HRB 6560), vertr. d.: Christopher Egenolf, Am Steinchen 19, 56414 Steinefrenz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angeme…
9 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Egenolf Handels- und Dienstleistungs GmbH, Industriestraße 4, 65614 Beselich (AG Montabaur, HRB 6560), vertr. d.: Christopher Egenolf, Am Steinchen 19, 56414 Steinefrenz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 25/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Egenolf Handels- und Dienstleistungs GmbH, Industriestraße 4, 65614 Beselich (AG Montabaur, HRB 6560), vertr. d.: Christopher Egenolf, Am Steinchen 19, 56414 Steinefrenz, (Geschäftsführer), ist am 11.03.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Ve…
9 IN 25/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Egenolf Handels- und Dienstleistungs GmbH, Industriestraße 4, 65614 Beselich (AG Montabaur, HRB 6560), vertr. d.: Christopher Egenolf, Am Steinchen 19, 56414 Steinefrenz, (Geschäftsführer), ist am 11.03.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch, Frankfurter Str. 13, 35781 Weilburg, Tel.: 06471/5166310, Fax: 06471/5166390, E-Mail: Weilburg@westhelleundpartner.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 11.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 25/24: Über das Vermögen der Egenolf Handels- und Dienstleistungs GmbH, Industriestraße 4, 65614 Beselich (AG Montabaur, HRB 6560), vertr. d.: Christopher Egenolf, Am Steinchen 19, 56414 Steinefrenz, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwal…
9 IN 25/24: Über das Vermögen der Egenolf Handels- und Dienstleistungs GmbH, Industriestraße 4, 65614 Beselich (AG Montabaur, HRB 6560), vertr. d.: Christopher Egenolf, Am Steinchen 19, 56414 Steinefrenz, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Frankfurter Str. 13, 35781 Weilburg, Tel.: 06471/5166310, Fax: 06471/5166390, E-Mail: Weilburg@westhelleundpartner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 18.06.2024, 09:00 Uhr, Zimmer D 215, Amtsgerichtsgebäude, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 03.05.2024
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