Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Egesat GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Obere Birk 42, 47443 Moers
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 15794
EUID
DER1304.HRB15794
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
31 IN 51/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Mohlitz
Adresse
Philosophenweg 21, 47051 Duisburg
Termine & Fristen
Antrag
01.12.2025
Eröffnung
20.04.2026 , 11:32 Uhr
Berichtigung
22.04.2026
Forderungsanmeldefrist
03.06.2026
Einsicht Forderungsverzeichnis
10.06.2026
Prüfungstermin
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Sattelitenempfangsanlagen nebst Zubehör sowie alle diesem Hauptzweck dienenden Nebengeschäften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Egesat GmbH ist am 20.04.2026 um 11:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsbeschluss wurde am 22.04.2026 wegen einer offenbaren Unrichtigkeit berichtigt, wodurch der Vorname des Geschäftsführers von 'Oilver' auf 'Oliver' korrigiert wurde. Das Verfahren erfolgt auf Antrag der Schuldnerin, der am 01.12.2025 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Mohlitz ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2026 anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 24.06.2026 statt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 10.06.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 51/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15794 eingetragenen Egesat GmbH, Obere Birk 42, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Gnjidic, Bruchstr. 40, 47447 Moers
wird der Eröffnungs…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 51/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15794 eingetragenen Egesat GmbH, Obere Birk 42, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Gnjidic, Bruchstr. 40, 47447 Moers
wird der Eröffnungsbeschluss vom 20.04.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Vorname des Geschäftsführers der Schuldnerin Oliver (nicht: Oilver) lautet.
31 IN 51/25
Kleve, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 51/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15794 eingetragenen Egesat GmbH, Obere Birk 42, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oilver Gnjidic, Bruchstr. 40, 47447 Moers
Geschäftszweig: Handel mit Sattelitenempfangs…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 51/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15794 eingetragenen Egesat GmbH, Obere Birk 42, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oilver Gnjidic, Bruchstr. 40, 47447 Moers
Geschäftszweig: Handel mit Sattelitenempfangsanlagen nebst Zubehör sowie alle diesem Hauptzweck dienenden Nebengeschäften
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.04.2026, um 11:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Joachim Mohlitz, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.06.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 10.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -7 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
31 IN 51/25
Kleve, 20.04.2026
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