Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EgoMax International GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wiesenstraße 21, 40549 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 79209
EUID
DER1101.HRB79209
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 69/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Ying Li
Adresse
Pfarrer-Wilms-Straße 17, 41849 Wassenberg
Termine & Fristen
Schlusstermin
02.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der internationale Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Kosmetikprodukten, Küchenprodukten, Produkten zur Gesundheitspflege, Babyprodukten, mechanischen Anlagen und deren Zubehör, kleinen elektronischen Haushaltsprodukten und Produkten des alltäglichen Gebrauchs, abgesehen von genehmigungspflichtigen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EgoMax International GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 02.07.2026 Stellung zu den Unterlagen der Schlussrechnung, dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie dem Schlussverzeichnis der Forderungen zu nehmen. Die Unterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Nach dem Schlusstermin erfolgt die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter. Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 22.537,97 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 29.000,00 EUR zur Verfügung, wovon noch die Vergütung des Verwalters und etwaige Gerichtskosten abzuziehen sind. Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen hingewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 69/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79209 eingetragenen EgoMax International GmbH, Wiesenstraße 21, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ying Li, Pfarrer-Wilms-Straß…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 69/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79209 eingetragenen EgoMax International GmbH, Wiesenstraße 21, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ying Li, Pfarrer-Wilms-Straße 17, 41849 Wassenberg
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.07.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
503 IN 69/21
Amtsgericht Düsseldorf, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 69/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79209 eingetragenen EgoMax International GmbH, Wiesenstraße 21, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ying Li, Pfarrer-Wilms-Straß…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 69/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79209 eingetragenen EgoMax International GmbH, Wiesenstraße 21, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ying Li, Pfarrer-Wilms-Straße 17, 41849 Wassenberg
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 22.537,97 EUR.
Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 29.000,00 EUR zur Verfügung. Hiervon sind in Abzug zu bringen die Vergütung des Verwalters und etwaige Gerichtskosten.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
503 IN 69/21
Amtsgericht Düsseldorf, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 69/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79209 eingetragenen EgoMax International GmbH, Wiesenstraße 21, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ying Li,
sind die Vergütung und die…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 69/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79209 eingetragenen EgoMax International GmbH, Wiesenstraße 21, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ying Li,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.05.2026.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 69/21
Amtsgericht Düsseldorf, 14.07.2026
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