Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 22290
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Insolvenzprofil
Artemis 1 GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 22290
EUID
DER1101.HRA22290
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 50/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
22.07.2026
Aufhebung
05.10.2026 , 09:44 Uhr
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artemis 1 GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 22.07.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Entscheidung über eventuell nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 111.297,72 EUR, im Range des § 39 Abs 1 Nr. 1 InsO 590,75 EUR und im Range des § 39 Abs 1 Nr. 5 InsO 7.475.686,81 EUR. An die Gläubiger im Range des § 38 InsO ist bereits ein Betrag in Höhe von 111.297,72 EUR ausgezahlt worden. Für die Verteilung an die weiteren Gläubiger steht ein Betrag von ca. 250.208,60 EUR zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artemis 1 GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 504 IN 50/16 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, hat die Schlussrechnung sowie den Vergütungsantrag eingereicht. Das Gericht hat der Durchführung des Schlusstermin…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artemis 1 GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 504 IN 50/16 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, hat die Schlussrechnung sowie den Vergütungsantrag eingereicht. Das Gericht hat der Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren zugestimmt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 22.07.2026 Stellung zu nehmen. Nach Angaben des Verwalters betragen die Forderungen im Range des § 38 InsO 111.297,72 EUR, im Range des § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO 590,75 EUR und im Range des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO 7.475.686,81 EUR. An die Gläubiger nach § 38 InsO ist bereits der volle Betrag ausgezahlt worden. Für die weitere Verteilung steht ein Betrag von ca. 250.208,60 EUR zur Verfügung. Die Vergütung und Auslagen des Verwalters wurden festgesetzt. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artemis 1 GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 22290, ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 504 IN 50/16 geführt. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos. Am 27.05.2026 hat das Gericht der S…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artemis 1 GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 22290, ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 504 IN 50/16 geführt. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos. Am 27.05.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten bis zum 22.07.2026 Gelegenheit, zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung zu nehmen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 111.297,72 EUR, im Range des § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO 590,75 EUR und im Range des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO 7.475.686,81 EUR. An die Gläubiger im Range des § 38 InsO ist bereits ein Betrag in Höhe von 111.297,72 EUR ausgezahlt worden. Für die Verteilung an die weiteren Gläubiger steht ein Betrag von ca. 250.208,60 EUR zur Verfügung. Am 03.08.2026 ist die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Am 05.10.2026 um 9:44 Uhr ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 50/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 22290 eingetragenen Artemis 1 GmbH & Co. KG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Artemis…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 50/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 22290 eingetragenen Artemis 1 GmbH & Co. KG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Artemis Verwaltungs GmbH, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard R. Lubberger
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 22.07.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters,
Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen,
Entscheidung der Gläubiger über eventuell nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 aus.
504 IN 50/16
Amtsgericht Düsseldorf, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 50/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 22290 eingetragenen Artemis 1 GmbH & Co. KG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Artemis…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 50/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 22290 eingetragenen Artemis 1 GmbH & Co. KG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Artemis Verwaltungs GmbH, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard R. Lubberger
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 111.297,72 EUR , im Range des § 39 Abs 1 Nr. 1 InsO (Rang N 1) 590,75 EUR EUR, im Range des § 39 Abs 1 Nr. 5 InsO (Rang N 5) 7.475.686,81 EURAn die Gläubiger im Range des § 38 InsO ist bereits ein Betrag in Höhe von 111.297,72 EUR ausgezahlt. Für die Verteilung an die weiteren Gläubiger steht ein Betrag von ca. 250.208,60 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
504 IN 50/16
Amtsgericht Düsseldorf, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 50/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Artemis 1 GmbH & Co. KG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 50/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Artemis 1 GmbH & Co. KG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.01.2026 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 50/16
Amtsgericht Düsseldorf, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 50/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 22290 eingetragenen Artemis 1 GmbH & Co. KG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Artemis Ve…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 50/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 22290 eingetragenen Artemis 1 GmbH & Co. KG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Artemis Verwaltungs GmbH, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard R. Lubberger
wird heute, am 05.10.2026, um 9:44 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 50/16
Amtsgericht Düsseldorf, 05.10.2026
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