Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 66939
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Insolvenzprofil
Ehrenberg Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 66939
EUID
DET3104V.HRB66939
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr.
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Rainer Ehrenberg
Adresse
Sonnenweg 1, 76857 Ramberg
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
30.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ehrenberg Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist am 30.07.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens war bereits zuvor gestellt worden. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen, beginnend mit Zustellung oder Verkündung, sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr. eingelegt werden. Die vollständige Begründung der Rechtsmittelbelehrung sowie die Möglichkeit der Beschwerdeeinlegung zu Protokoll sind im Beschluss enthalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 28/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ehrenberg Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Karolinenstr. 35, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 66939), vertr. d.: Rainer Ehrenberg, Sonnenweg 1, 76857 Ramberg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens…
1 IN 28/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ehrenberg Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Karolinenstr. 35, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 66939), vertr. d.: Rainer Ehrenberg, Sonnenweg 1, 76857 Ramberg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 30.07.2026
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