Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EHS-Sicherheitsdienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Pestalozzistraße 3 und 5, 90429 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 40985
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED3310V.HRB40985
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Aktenzeichen
IN 417/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
24.07.2025
Widerspruchsfrist
14.08.2025
Forderungsanmeldefrist
05.11.2026
Widerspruchsfrist
26.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Sicherheitsdienstes.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sicherheitsdienste
Subbranche
Sicherheitsdienstleistungen
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines Sicherheitsdienstes
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EHS-Sicherheitsdienst GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Nürnberg hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag vom 26.06.2024. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht die Prüfung der bis 24.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis 14.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EHS-Sicherheitsdienst GmbH mit Sitz in Nürnberg ist beim Amtsgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen IN 417/23 geführt. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Hoyer Ernst vertreten. Im Rahmen des Verfahrens ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorlä…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EHS-Sicherheitsdienst GmbH mit Sitz in Nürnberg ist beim Amtsgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen IN 417/23 geführt. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Hoyer Ernst vertreten. Im Rahmen des Verfahrens ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, festgesetzt worden. Die Festsetzung erfolgte auf Antrag vom 26.06.2024 und wurde am 27.06.2024 durch das Insolvenzgericht bestätigt. Die Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht öffentlich zu veröffentlichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Berechnung basiert auf der Regelvergütung gemäß InsVV, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer sowie einer Auslagenpauschale. Spätere Bekanntmachungen vom 26.06.2025 und 08.10.2026 betreffen die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen. Für die Forderungen, die bis zum 24.07.2025 angemeldet wurden, ist eine Widerspruchsfrist bis zum 14.08.2025 angesetzt. Für Forderungen, die bis zum 05.11.2026 nachträglich angemeldet werden, endet die Widerspruchsfrist am 26.11.2026. Die Prüfung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Die Verfahrensbeteiligten können die Antrags- und Anmeldeunterlagen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 417/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EHS-Sicherheitsdienst GmbH, Pestalozzistraße 3 und 5, 90429 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hoyer Ernst
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze…
IN 417/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EHS-Sicherheitsdienst GmbH, Pestalozzistraße 3 und 5, 90429 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hoyer Ernst
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Fürther Straße 244b, 90429 Nürnberg, Gz.: 050213-23
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 26.06.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 27.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 417/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EHS-Sicherheitsdienst GmbH, Pestalozzistraße 3 und 5, 90429 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hoyer Ernst
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze…
IN 417/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EHS-Sicherheitsdienst GmbH, Pestalozzistraße 3 und 5, 90429 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hoyer Ernst
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Fürther Straße 244b, 90429 Nürnberg, Gz.: 050213-23
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1. Die Prüfung der bis 24.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 50-73 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 417/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EHS-Sicherheitsdienst GmbH, Pestalozzistraße 3 und 5, 90429 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hoyer Ernst
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze…
IN 417/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EHS-Sicherheitsdienst GmbH, Pestalozzistraße 3 und 5, 90429 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hoyer Ernst
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Fürther Straße 244b, 90429 Nürnberg, Gz.: 050213-23
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1. Die Prüfung der bis 05.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 08.10.2026
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