Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EICKELIT Schleif- und Polierwerkzeuge GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Finkenstr. 66, 33609 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 42639
EUID
DER2101.HRB42639
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 106/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. André Wehner
Adresse
Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.02.2026 , 08:44 Uhr
Eröffnung
27.03.2026 , 06:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.05.2026
Masseunzulänglichkeit
12.05.2026
Berichtstermin
26.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung von und der Handel mit Polier- und Schleifmitteln jeglicher Art und ähnlicher Produkte. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden Geschäfte ausüben, gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland erwerben, pachten, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EICKELIT Schleif- und Polierwerkzeuge GmbH ist am 27.03.2026 um 06:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 09.02.2026 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 13.02.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. André Wehner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt Dr. André Wehner zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.05.2026. Am 12.05.2026 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter bei Gericht eingegangen. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 12.05.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 106/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42639 eingetragenen EICKELIT Schleif- und Polierwerkzeuge GmbH, Finkenstraße 66, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Martin Strampfer,
Geschäftszweig: Die…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 106/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42639 eingetragenen EICKELIT Schleif- und Polierwerkzeuge GmbH, Finkenstraße 66, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Martin Strampfer,
Geschäftszweig: Die Herstellung von und der Handel mit Polier- und Schleifmitteln jeglicher Art u.a..
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.03.2026, um 06:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Stilllegung des Betriebs der Schuldnerin.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 106/26
Bielefeld, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 106/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42639 eingetragenen EICKELIT Schleif- und Polierwerkzeuge GmbH, Finkenstraße 66, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. M…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 106/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42639 eingetragenen EICKELIT Schleif- und Polierwerkzeuge GmbH, Finkenstraße 66, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Martin Strampfer,
Geschäftszweig: Die Herstellung von und der Handel mit Polier- und Schleifmitteln jeglicher Art u.a..
ist am 13.02.2026, um 08:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 106/26
Amtsgericht Bielefeld, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 106/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42639 eingetragenen EICKELIT Schleif- und Polierwerkzeuge GmbH, Finkenstraße 66, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Martin Stra…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 106/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42639 eingetragenen EICKELIT Schleif- und Polierwerkzeuge GmbH, Finkenstraße 66, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Martin Strampfer,
ist am 12.05.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 106/26
Amtsgericht Bielefeld, 13.05.2026
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