Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Westermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (ehemals Westermann KG)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bahnhofstraße 205, 59759 Arnsberg
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRA 1666
EUID
DER1901.HRA1666
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 16/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.01.2024 , 15:30 Uhr
Eröffnung
10.06.2024 , 14:27 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2024
Berichtstermin
06.08.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
06.08.2024 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
28.04.2026 , 12:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist am 10.06.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war zunächst Rechtsanwalt Carsten Koch. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Carsten Koch ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 23.07.2024 anzumelden. Der Berichtstermin und Prüfungstermin ist für den 06.08.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist eine Gläubigerversammlung für den 28.04.2026 anberaumt, um über die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Veräußerung der Immobilie Bahnhofstraße 205 zu einem Kaufpreis von 5,5 Mio. EUR zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 1666 eingetragenen Westermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (ehemals Westermann KG), Bahnhofstraße 205 , 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende G…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 1666 eingetragenen Westermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (ehemals Westermann KG), Bahnhofstraße 205 , 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 15315 eingetragene Piccolo 42. UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Westermann, Niederdonker Straße 70 , 40667 Meerbusch, und Herrn Egbert Neuhaus, Mühlenberg 33 , 59759 Arnsberg,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AndresPartner mbB, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
wird der am
Dienstag, 28.04.2026, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109 bestimmte Termin wie nachfolgend ergänzt:
Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO) steht die Ermächtigung zum Verkauf der noch zur Insolvenzmasse gehörenden und im Grundbuch von Neheim-Hüsten (Amtsgericht Arnsberg), Blatt 3692, eingetragenen Immobilie, Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 61, Flur 49, Flurstück 892, Gebäude- und Freifläche, Bahnhofstraße 205, (noch zu vermessende) Teilfläche von ca. 24.267 zu einem Kaufpreis von 5,5 Mio. EUR unter Anrechnung bisher gezahlter Mieten auf den Kaufpreis.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
21 IN 16/24
Amtsgericht Arnsberg, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 1666 eingetragenen Westermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (ehemals Westermann KG), Bahnhofstraße 205 , 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende G…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 1666 eingetragenen Westermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (ehemals Westermann KG), Bahnhofstraße 205 , 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 15315 eingetragene Piccolo 42. UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Westermann, Niederdonker Straße 70 , 40667 Meerbusch, und Herrn Egbert Neuhaus, Mühlenberg 33 , 59759 Arnsberg,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AndresPartner mbB, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Ermächtigung des Insolvenzverwalters, die noch zur Insolvenzmasse gehörendenen im Grundbuch von Neheim-Hüsten (Amtsgericht Arnsberg), Blatt 3692, eingetragenen Immobilien, Bahnhofstraße 205 nebst aufstehenden Gebäuden zu einem Kaufpreis von 5,5 Mio. EUR zu verkaufen,
bestimmt auf
Dienstag, 28.04.2026, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Vertreter der Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
21 IN 16/24
Amtsgericht Arnsberg, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 1666 eingetragenen Westermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (ehemals Westermann KG), Bahnhofstraße 205 , 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Komplementä…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 1666 eingetragenen Westermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (ehemals Westermann KG), Bahnhofstraße 205 , 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128905 eingetragene Piccolo 42. UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Westermann, Niederdonker Straße 70 , 40667 Meerbusch, und Herrn Egbert Neuhaus, Mühlenberg 33 , 59759 Arnsberg,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte AndresPartner mbB, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf,
ist am 31.01.2024, um 15:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
21 IN 16/24
Amtsgericht Arnsberg, 31.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 1666 eingetragenen Westermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (ehemals Westermann KG), Bahnhofstraße 205 , 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Register des Amtsgericht…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 1666 eingetragenen Westermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (ehemals Westermann KG), Bahnhofstraße 205 , 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128905 eingetragene Piccolo 42. UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Westermann, Niederdonker Straße 70 , 40667 Meerbusch, und Herrn Egbert Neuhaus, Mühlenberg 33 , 59759 Arnsberg,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte AndresPartner mbB, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.06.2024, um 14:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 06.08.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 408 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
21 IN 16/24
Arnsberg, 10.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 1666 eingetragenen Westermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (ehemals Westermann KG), Bahnhofstraße 205 , 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die i…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 1666 eingetragenen Westermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (ehemals Westermann KG), Bahnhofstraße 205 , 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128905 eingetragene Piccolo 42. UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Westermann, Niederdonker Straße 70 , 40667 Meerbusch, und Herrn Egbert Neuhaus, Mühlenberg 33 , 59759 Arnsberg,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte AndresPartner mbB, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf,
wird der Termin vom 06.08.2024 verlegt auf
Dienstag, 13.08.2024, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Verlegungs- bzw. Aufhebungsgrund: Grund: Terminskollision.
21 IN 16/24
Amtsgericht Arnsberg, 25.06.2024
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