Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EIGESS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Mühlendamm 16, 01877 Demitz-Thumitz
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 33422
EUID
DEU1104.HRB33422
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
561 IN 906/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Alexander Schkade
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
18.03.2026
Frist zur Stellungnahme
05.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb von Grundstücken (Immobilien) und grundstücksgleichen Rechten; Handel mit Waren, insbesondere Geschenkartikel; Handel mit Edelmetallen ohne Verarbeitung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EIGESS GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Dresden hat am 18.03.2026 eine Entscheidung erlassen, wonach die Beteiligten bis zum 05.05.2026 Gelegenheit erhalten, schriftlich Stellung zu den Punkten Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen zu nehmen. Am selben Tag wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters antragsgemäß festgesetzt; dabei wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 8.429,92 EUR zugrunde gelegt. Ferner wurden die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV sowie besondere Auslagen für die Übertragung des Zustellungswesens und die Umsatzsteuer festgesetzt. Die Unterlagen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 906/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EIGESS GmbH, Mühlendamm 16, 01877 Demitz-Thumitz, Amtsgericht Dresden , HRB 33422
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Schkade
ergeht am 18.03.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Beteiligten er…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 906/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EIGESS GmbH, Mühlendamm 16, 01877 Demitz-Thumitz, Amtsgericht Dresden , HRB 33422
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Schkade
ergeht am 18.03.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit gemäß §§ 211, 66 InsO bis zum
05.05.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und sonstige Unterlagen können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 906/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EIGESS GmbH, Mühlendamm 16, 01877 Demitz-Thumitz, Amtsgericht Dresden , HRB 33422
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Schkade
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 18.03.2026 antragsgemä…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 906/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EIGESS GmbH, Mühlendamm 16, 01877 Demitz-Thumitz, Amtsgericht Dresden , HRB 33422
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Schkade
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 18.03.2026 antragsgemäß festgesetzt. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 8.429,92 EUR zu Grunde gelegt.
Festgesetzt wurde ferner die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zzgl. besonderer Auslagen für die Übertragung des Zustellungswesens zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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