Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lucrum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Hermann-Reichelt-Str. 3a, 01109 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 41662
EUID
DEU1104.HRB41662
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
559 IN 453/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Alexander Rist
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
16.03.2026
Festsetzung Vergütung
27.03.2026
Stellungnahmefrist Schlussrechnung
08.05.2026
Aufhebung
12.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Tätigkeit als Immobilienmakler (§ 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO), Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer (§ 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO), Finanzanlagevermittlung nach § 34f Abs. 1 GewO und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lucrum GmbH ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Der Insolvenzverwalter hat die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingereicht, wobei Forderungen in Höhe von 54.693,56 EUR zu berücksichtigen sind. Eine Masse von 0,00 EUR steht zur Verteilung. Die Insolvenzgläubiger hatten bis zum 08.05.2026 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 27.03.2026 festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 20.802,49 EUR zugrunde gelegt wurde. Zudem wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Widerspruchsmöglichkeiten bis zum 16.03.2026 bestanden. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 12.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 453/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lucrum GmbH, c/o Prof. Knoll Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Raschwitzer Straße 52, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 41662
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Rist
- wird der Schlu…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 453/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lucrum GmbH, c/o Prof. Knoll Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Raschwitzer Straße 52, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 41662
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Rist
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 08.05.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 54.693,56 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 453/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lucrum GmbH, c/o Prof. Knoll Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Raschwitzer Straße 52, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 41662
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Rist
wurde die Vergüt…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 453/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lucrum GmbH, c/o Prof. Knoll Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Raschwitzer Straße 52, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 41662
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Rist
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren am 27.03.2026 antragsgemäß festgesetzt.
Es wurde eine Berechnungsmasse von 20.802,49 EUR zugrunde gelegt.
Festgesetzt wurde ferner die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zzgl. besonderer Auslagen für die Übertragung des Zustellungswesens in 1 Fall zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 453/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lucrum GmbH, c/o Prof. Knoll Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Raschwitzer Straße 52, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 41662
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Rist
- wurde die Prüf…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 453/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lucrum GmbH, c/o Prof. Knoll Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Raschwitzer Straße 52, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 41662
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Rist
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 16.03.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 453/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lucrum GmbH, c/o Prof. Knoll Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Raschwitzer Straße 52, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 41662
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Rist
- wurde das Verf…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 453/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lucrum GmbH, c/o Prof. Knoll Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Raschwitzer Straße 52, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 41662
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Rist
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 12.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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