Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EinfachAUTARK GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 17715
EUID
DEG1103.HRB17715
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 95/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
26.06.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.08.2025
Prüfungstermin
24.09.2025 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EinfachAUTARK GmbH ist am 26.06.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 04.08.2025 anzumelden. Ein ursprünglich für den 17. September 2025 anberaumter Termin zur ersten Gläubigerversammlung wurde durch Beschluss vom 03.09.2025 aufgehebt und neu auf Mittwoch, den 24. September 2025, um 10:30 Uhr im Saal 129 des Amtsgerichts Cottbus bestimmt. Am 11.09.2025 ist die Anzeige des Verwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit (§§ 208 bis 210 InsO) eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EinfachAUTARK GmbH (HRB 17715 CB), Gegenstand: Vertrieb von Photovoltaikanlagen, Klimaanlagen, Heizungssystemen, Glasfaseranschlüssen u.a., Sitz Schönefeld; Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Braun; wurde am 26.06.2025,…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EinfachAUTARK GmbH (HRB 17715 CB), Gegenstand: Vertrieb von Photovoltaikanlagen, Klimaanlagen, Heizungssystemen, Glasfaseranschlüssen u.a., Sitz Schönefeld; Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Braun; wurde am 26.06.2025, um 12:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 17. September 2025, 10:30 Uhr, Saal 030 (Thiemstraße 130 in Cottbus). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss; der Prüfung der angemeldeten Forderungen. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entschei-dung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung ein-gelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 26. Juni 2025, Az.: 63 IN 95/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EinfachAUTARK GmbH (HRB 17715 CB),
Geschäftszweig: Vertrieb von Photovoltaikanlagen, Klimaanlage, Heizungssystemen, Glasfaseranschlüssen, Strom und Gasverträge sowie Telekommunikationsverträgen, Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertret…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EinfachAUTARK GmbH (HRB 17715 CB),
Geschäftszweig: Vertrieb von Photovoltaikanlagen, Klimaanlage, Heizungssystemen, Glasfaseranschlüssen, Strom und Gasverträge sowie Telekommunikationsverträgen, Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Braun, Mosenstraße 34, 01309 Dresden - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ulrich Horrion, Radeberger Straße 9, 01099 Dresden -
Verwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin
hat das Insolvenzgericht am 3. September 2025 beschlossen:
Der mit dem Eröffnungsbeschluss vom 26.06.2025 anberaumte Berichts- und Prüfungstermin wird aufgehoben und wie folgt neu bestimmt:
Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters
über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 24. September 2025, 10.30 Uhr, Saal 129, im Gebäude des Amtsgerichts
Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus. Es verbleibt bei der Tagesordnung wie im Beschluss vom 26.06.2025 bestimmt.
Amtsgericht Cottbus, 03.09.2025, 63 IN 95/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EinfachAUTARK GmbH, Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, ist am 11.09.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 29. September 2025, 63 IN 95/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EinfachAUTARK GmbH, Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, ist am 11.09.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 29. September 2025, 63 IN 95/25
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