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Insolvenzprofil
EIRON GmbH vertr. d. d. GF Sebastian Langhorst
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 6438
EUID
DEM1203.HRB6438
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
90 IN 129/14
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
17.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EIRON GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Langhorst, ist am 17.04.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Die Einstellung erfolgt durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können von jedem Insolvenzgläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 129/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EIRON GmbH vertr. d. d. GF Sebastian Langhorst, Gartenstraße 13, 61476 Kronberg (AG Königstein, HRB 6438), vertr. d.: Sebastian Langhorst, als GF der Firma EIRON GmbH, Gartenstraße 13, 61476 Kronberg, (Geschäftsführer), ist am 17.04.2026 gemäß § 207 InsO mangel…
90 IN 129/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EIRON GmbH vertr. d. d. GF Sebastian Langhorst, Gartenstraße 13, 61476 Kronberg (AG Königstein, HRB 6438), vertr. d.: Sebastian Langhorst, als GF der Firma EIRON GmbH, Gartenstraße 13, 61476 Kronberg, (Geschäftsführer), ist am 17.04.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 17.04.2026
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