Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EK Elite UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Blumentalstraße 66, 50668 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 109361
Stammkapital
1.500,00 EUR
EUID
DER3306.HRB109361
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 110/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.07.2024 , 13:19 Uhr
Bekanntgabe Beschluss Forderungsprüfung
05.10.2026
Prüfungsstichtag
05.01.2027
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb von Schnellrestaurants mit angeschlossenem Lieferservice.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Imbiss & Systemgastronomie
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Schnellrestaurants mit angeschlossenem Lieferservice
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 26.07.2024 um 13:19 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EK Elite UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff bestellt worden. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über Gegenstände ihres Vermögens eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EK Elite UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Köln mit dem Aktenzeichen 70c IN 110/24 behandelt. Am 26.07.2024 sind im Rahmen des Eröffnungsverfahrens vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff zum vorläufigen Insolvenzverwa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EK Elite UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Köln mit dem Aktenzeichen 70c IN 110/24 behandelt. Am 26.07.2024 sind im Rahmen des Eröffnungsverfahrens vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dieser Anordnung wurden Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen beschränkt und Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Später, am 05.10.2026, hat das Gericht angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 05.01.2027. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen wurde ab dem 05.12.2026 elektronisch zur Verfügung gestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 110/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der EK Elite UG (haftungsbeschränkt), Blumenthalstr. 66, 50668 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enis Podvorica, Am Krausberg 1, 41542 Dormagen
ist am 26.07.2024, um 13:19 Uhr angeordnet worden (…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 110/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der EK Elite UG (haftungsbeschränkt), Blumenthalstr. 66, 50668 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enis Podvorica, Am Krausberg 1, 41542 Dormagen
ist am 26.07.2024, um 13:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff, Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 110/24
Amtsgericht Köln, 26.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 110/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der EK Elite UG (haftungsbeschränkt), Blumenthalstr. 66, 50668 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enis Podvorica, Am Krausberg 1, 41542 Dormagen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 110/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der EK Elite UG (haftungsbeschränkt), Blumenthalstr. 66, 50668 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enis Podvorica, Am Krausberg 1, 41542 Dormagen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
05.01.2027.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
05.12.2026
in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 110/24
Amtsgericht Köln, 05.10.2026
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